19. August 2017
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11:56
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Hellmich, Dipl.-Jur.
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Ich habe mir das Angebot mit der Artikelnummer 263150423514 angeschaut. Es genügt der Impressumspflicht
und erfüllt die Informationspflicht zur Online Streitbeilegung. Bei der Widerrufserklärung halten sie sich an das gesetzliche Muster, was auch dringend zu empfehlen ist. Entscheidend ist, dass die Widerrufsbelehrung vor/bei Vertragsschluss und nach Vertragsschluss erfolgen muss. Die zweimalige Belehrung müsste bei e-Bay aber problemlos erfolgen. Die Verwendung des
Musterwiderrufsformulars ist ebenfalls korrekt. Ihre AGB sind ebenfalls aufgeführt. Die vollkommene Wirksamkeit lässt sich jedochmit Blick auf § 307 BGB praktisch nicht garantieren. Sie müssen sich in jedem Fall daraüber klar sein, dass in keinem Rechtsgebiet so schnell und so viele Veränderungen erfolgen wie im Onlinehandel/Internetrecht. Sie müssen sich dementsprechend auf ständige Rechtsänderungen, insbesondere auf EU-Ebene einstellen.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hellmich