Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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es stellt eine Beschaffenheitsgarantie nach 444 BGB dar, wenn er diesen Zustand ausdrücklich anpreist, insbesondere können Sie auch vom Kauf zurücktreten, wenn es das falsche Modell ist.
Sie können aufgrund Ihrer Briefe direkt eine Klage auf Rückzahlung Zug um Zug gegen Rückgabe des Gerätes. Die Kosten hat sodann der Verkäufer zu tragen.
Bitte sichern Sie in der Zwischenzeit alle Beweismittel, wie Anzeigen und Schriftverkehr.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Lieber Herr Hoffmeyer
Besten Dank für Ihre Antwort!
Leider verstehe ich nicht genau, was es genau bedeutet, eine Klage einzureichen. Könnten Sie mir hierzu noch einen Hinweis geben, wie dies anzustellen ist?
Sehr geehrter Fragesteller,
eine Klage können Sie beim Amtsgericht einreichen, die sodann aus einem Antrag besteht, den Beklagten auf Rückzahlung des Kaufpreises zu verurteilen und den Sachverhalt samt Anlagen wiedergibt.
Dies können Sie durch einen Rechtsanwalt machen oder aber direkt beim örtlichen Amtsgericht bei der Geschäftsstelle.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt