Ebay Kleinanzeigen - Mängel

2. Dezember 2015 22:14 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Am 18.08.2015 habe ich über ebay Kleinanzeigen ein "Apple Macbook Air 13.3 2009 80 GB Ovp Zubehör" gekauft.

In der Beschreibung des Artikels waren unter anderem folgende Begriffe aufgeführt:

- „Top Zustand"
- „...sich in einem sehr guten Zustand befindet"
- „er läuft einwandfrei wie am ersten Tag!"

Bei der Abholung und Barzahlung hatte der Verkäufer weiter von der seltenen Benutzung des Akkus und der wenigen Ladezyklen gesprochen. Meine Frage, ob irgendetwas noch zu erwähnen sei, hatte er verneint.
Alle diese Hinweise deuteten laut meiner Ansicht darauf hin, dass das Gerät einwandfrei läuft und direkt in Betrieb genommen werden kann. Nun habe ich die Nachricht eines Rebuy Experten erhalten, dass einerseits der Akku „defekt" sei, und andrerseits das Gerät seines Erachtens nur einen Wert von knapp 150€ hätte, da es grosse Mängel aufweist.
Das Macbook ist nicht benutzbar, da es viel zu langsam ist und Akkuprobleme hat, um überhaupt ein aktuelles Betriebssystem darauf zu installieren. Dies ist mehrfach gescheitert es ist somit weit entfernt von einem Topzustand.

Weiter hat die Recherche ergeben, dass es nicht wie vom Verkäufer im Inserattitel angegeben aus dem Jahre 2009 stammt, sondern das Modell Early 2008 ist.

Auch nach zweimaliger Aufforderung per eingeschriebenen Brief, sich bei mir zu melden (da keine Telnummer) und den Kaufpreis gegen Rücksendung des Artikels zurückzuzahlen, habe ich keine Antwort erhalten.

Was kann ich tun? Habe ich ein Recht darauf, dass der Vertrag wegen Falschangaben rückabgewickelt werden kann?
3. Dezember 2015 | 07:44

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

es stellt eine Beschaffenheitsgarantie nach 444 BGB dar, wenn er diesen Zustand ausdrücklich anpreist, insbesondere können Sie auch vom Kauf zurücktreten, wenn es das falsche Modell ist.

Sie können aufgrund Ihrer Briefe direkt eine Klage auf Rückzahlung Zug um Zug gegen Rückgabe des Gerätes. Die Kosten hat sodann der Verkäufer zu tragen.

Bitte sichern Sie in der Zwischenzeit alle Beweismittel, wie Anzeigen und Schriftverkehr.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 15. Dezember 2015 | 20:07

Lieber Herr Hoffmeyer
Besten Dank für Ihre Antwort!
Leider verstehe ich nicht genau, was es genau bedeutet, eine Klage einzureichen. Könnten Sie mir hierzu noch einen Hinweis geben, wie dies anzustellen ist?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Dezember 2015 | 20:16

Sehr geehrter Fragesteller,

eine Klage können Sie beim Amtsgericht einreichen, die sodann aus einem Antrag besteht, den Beklagten auf Rückzahlung des Kaufpreises zu verurteilen und den Sachverhalt samt Anlagen wiedergibt.

Dies können Sie durch einen Rechtsanwalt machen oder aber direkt beim örtlichen Amtsgericht bei der Geschäftsstelle.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.


Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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