Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail: info@drnewerla.de
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage, die ich sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Einen Betrug Ihrerseits kann ich nicht erkennen, da Sie ja das Geld zurück gebucht haben und auch von Anfang an die Absicht hatten, die Ware nach Zahlungseingang zu versenden.
So einfach können Sie sich aber leider nicht vom Kaufvertrag lösen. Ein Widerrufsrecht haben Sie als Verkäuferin grundsätzlich nie, unabhängig davon, ob Sie an eine Privatperson oder einen Unternehmer verkauft haben.
Fraglich ist, ob Sie hier ein Rücktrittsrecht haben. Ein solches haben Sie gem. § 323 BGB grundsätzlich nur dann, wenn die Gegenseite die Leistung (hier also die Zahlung) endgültig verweigert, oder Sie der Gegenseite eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Beider Voraussetzungen sind nicht erfüllt, so dass Sie vom Kaufvertrag nicht zurücktreten können.
Der Umstand, dass nicht bis zum siebten Tag nach Auktionsende gezahlt worden ist berechtigt Sie also nicht dazu, sich einseitig vom Vertrag zu lösen. Der Käufer ist mit der Kaufpreiszahlung dadurch lediglich ab dem 8. Tag in Verzug und schuldet Ihnen Verzugszinsen auf den Kaufpreis.
Die Käuferin darf also aktuell noch auf Einhaltung des Kaufvertrages bestehen.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Sehr geehrter Herr Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla,
ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Antwort.
Sie haben mir sehr geholfen. Es wäre sehr nett, wenn Sie mir noch einen Tip geben könnten, wie ich die Verzugszinsen (%satz) berechnen kann. Leider kenne ich mich da schlecht aus.
Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende und alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen, Antonia F.
Sehr geehrte Ratsuchende,
es freut mich, dass ich Ihnen helfen konnte.
Nachfolgend habe ich Ihnen einen sehr guten und selbsterklärenden verzugszinsenrechner bzw. einen Link hierzu beigefügt, den ich auch selber gerne verwende. Dort brauchen Sie nur den Betrag, sowie den Verzugsbeginn (also ab dem 8. Tag bei Ihnen ) eingeben.
http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php
Dann wünsche auch ich Ihnen noch alles Gute und ein schönes Wochenende!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244