21. November 2005
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14:15
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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vielen Dank für Ihre Frage, die ich mit "Ja" beantworten möchte.
Der Familienzuschlag gem. §§ 39, 40 BBesG gehört zum Einkommen der Kindesmutter und ist somit anzurechnen (vgl. Kalthoener/Büttner/Niepmann, Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., Rz. 551).
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Rückfrage vom Fragesteller
21. November 2005 | 14:21
Entschuldigen Sie bitte die unklare Fragestellung - ich meinte für die Berechnung des für meine Tochter geschuldeten Unterhalts (ähnlich wie das Kindergeld, das zur Hälfte dem von mir geschuldeten Unterhalt angerechnet wird.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
21. November 2005 | 14:44
Vielen Dank für Ihre Klarstellung:
Bei der Berechnung des Kindesunterhalts ist der Familienzuschlag nicht anzurechnen (so OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 1108).
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann