Guten Tag Herr Hesterberg,
im Mietvertrag ist darüber nichts geregelt, der komplette Umbau war vor meinem Einzug. Mietgegenstand 3 Zimmer, Küche, Bad, Gäste WC und Abstellraum (nicht vorhanden, da Einbau Dusche).
Zu einer Küche gehört nunmal ein Anschluß für einen Herd, es wurde darüber weder müdlich noch schriftlich über entstehende Kosten etwas vereinbart.
Grundsätlich habe ich nie mit sonstigen Kosten des Architekten rechnen können, da sie in keinem Angebot aufgeführt waren und er ja von mir auch keinen Auftrag bekommen hat. Er war mein Ansprechpartner bezüglich aller Angelegenheiten von der Wohnung, beauftragt vom Vermieter.
Desweiteren ist zu erwähnen, das die Badewanne nur halb hoch gefliest wurde, somit ist ein duschen in der Badewanne unmöglich.
Mir ist immer noch nicht klar, weshalb ich für Kosten aufkommen soll, für die ich keinen Auftrag erteilt habe.
Die Rechnungen kamen alle erst viele Wochen nach dem Einzug, ebefalls der Schimmel.
Wenn ich Sachen im Baumarkt kaufe und von Freunden einbauen lasse, kostet mich das um ein vielfaches weniger.
Aus Kulanz habe ich schon den alten vesifften Teppich entfernt und einen neuen Boden rein gemacht.
Ich hoffe, das bringt nun etwas Klarheit und erleichtert die Beantwortung.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
EILT! Mieter soll Architektenrechnung bezahlen
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Aktuellen Kostenvorschlag |
Mietrecht, Wohnungseigentum
vor etwa 8 Monaten bin ich in eine Mietwohnung eingezogen, die zuvor als Büro genutzt wurde (in einem bisherigen Bürogebäude). Die Wohnung wurde extra umgebaut, d.h. ein Bad wurde eingebaut und für die Küche wurde Starkstrom gelegt.
Nun gibt es einige Unstimmigkeiten bezüglich div. Kosten.
Das Bad war sehr groß und da wollte ich gern statt nur einer Badenwanne zusätzlich eine Dusche. Der Vermieter wollte ursprünglich den Raum abtrennen für eine Abstellkammer. Der vom Vermieter beauftragte Architekt wollte mir ein Angebot für Duscheinbau zukommen lassen, welches ich aber nie bekommen habe. Der Vermieter rief mich einige Tage später an, er habe das Angebot bekommen. Allerdings würde allein die Duschabtrennung 1200 Euro kosten, was er nicht übernehmen würde. Ich meinte dann, das ich mich ggf. darum selbst kümmern würde, da ich weiß, das es die auch viel günstiger gibt. Er wollte soweit alles vorbereiten lassen, inkl. Anschlüssen.
Über die Duschwanne wurde nicht gesprochen, da sie aber gleichzeitig mit der Badewanne geliefert wurde und von mir definitiv nicht bestellt wurde, ging ich davon aus, dass auch sie vom Vermieter übernommen wird.
Eigentlich wollte ich sie im Baumarkt besorgen. Schriftlich würde darüber nichts festgehalten. Allerdings habe ich dann festgestellt, das die Duschwanne sehr klein war und habe daraufhin den Architekt gefragt, ob es denn möglich wäre eine größere Duschwanne zu nehmen, wenn die störende Heizung auf meine Kosten entfernt werden würde. Für die Entfernung des Heizkörpers bekam ich einen Kostenvoranschlag und die Rechnung wurde auch bezahlt (30% teurer).
In nachfolgenden schriftlichen Mitteilungen des Architekten erschien dann die Auflistung der Wanne als Sonderleistung (kein Preis) von mir die Änderung der Duschwanne auf ein größeres Maß.
Einige Wochen später erhielt ich eine Rechnung für die Duschwanne: Lieferung 395 Euro + Montage 195 Euro (im Baumarkt für 80 Euro zu erwerben).
Diese Rechnung habe ich nicht beglichen, da ich die Duschwanne generell nicht bestellt habe, sondern nur eine größere haben wollte (sofern diese teurer gewesen wäre, hätte ich natürlich die Mehrkosten übernommen). Es wurde aber niemals erwähnt oder schriftlich mitgeteilt, dass ich die Kosten zu tragen habe (bis die Rechnung kam.
Im Zuge der Umbauarbeiten wurde im Küchenbereich eine Wand entfernt, so dass es mir möglich war, dort eine Kücheninsel zu installieren. Da ohnehin noch kein Starkstrom vorhanden war, bat mich der Architekt um eine Skizze der Küche, damit von den Elektrikern die Leitungen entprechend gelegt werden konnten. Zu keinem Zeitpunkt wurde das als Sonderleistung meinerseits erwähnt.
3 Monate später erhielt ich dann eine satte Rechnung des Architekten über 800 Euro.(allein Küche ca. 250 Euro für Telefonat, Besprechnung Elektriker und Brief an mich).
Insgesamt wird die Rechnung mit gefühten Telefonaten mit Handwerkern, Vermieter und Sanitärfirma wegen meines Zahlungsrückstandes, sowie Baustellenbesprechnungen mit Handwerkern (war ich immer dabei)und Briefen gerechtfertigt (habe ich nicht gewünscht).
Stundensatz 76,44 Euro (8,5 Std).
Der Architekt droht mit rechtlichen Schritten, ich kann allerdings nicht nachvollziehen, dass ich diese Kosten bezahlen soll, er war doch nicht mein Architekt sondern der des Vermieters.
In seinem ersten Schreiben per Fax mit Auflistung aller anstehenden Arbeiten und mitgesandten Handwerkerangeboten wurde lediglich aufgeführt, das Sie gern bereit sind zu erbringende Zusatzleistungen im Ablauf zu koordinieren und dann war sein Stundensatz aufgeführt. Einen "Auftrag" bekam er von mit aber nie.
Wie sieht die Rechtslage aus? Umfasst das Architektenhonorar des Vermieters denn nicht schon alles?
Außerdem ist zu erwähnen, dass das Dach undicht ist und sich im Bad an der Decke schwarzer Schimmel gebildet hat. Der Architekt hat das nicht dem Vermieter gemeldet. Der Vermieter unternimmt aber auch seit 6 Wochen nichts.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
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Rückfrage vom Fragesteller
24. Mai 2011 | 16:49
Bewertung des Fragestellers
26. Mai 2011 | 10:58
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