Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Naja, im Prinzip ging es ja nicht um einen freundschaftlichen Hinweis unter Kollegen - Sie wollten ja schon einen Auftrag generieren! Das zeigt sich an dem sinngemäßen Satz.....wenn Sie Hilfe brauchen...Somit unzulässig! Allerdings ist fraglich und wäre von ihm nachzuweisen, wie er auf die 95 EUR kommt. Bevor er jedoch anwaltlich dagegen vorgeht, sollten Sie aktiv werden und sich einigen - ein Anwalt kostet locker 800 EUR. ggf sollte über eine vorsorgliche Unterlassungserklärung nachgedacht werden - das aber auch nicht ohne vorherige anwaltliche Besprechung!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
danke für Ihre Antwort. Okay das hätte ich nicht gedacht, tatsächlich ging es mir nur darum die Fehler aufzuzeigen und das sogar kostenfrei. Naja seis drum. Davon werde ich in Zukunft absehen.
Ich versuche mich nun zu einigen.
Das haben Sie leider in der Email nicht geschrieben. Jeder, der das liest, denkt, Sie wollten was verkaufen (ich auch). Wenn Sie wirklich sowas Nettes hätten vorgehabt, hätten Sie vielleicht sagen müssen: ich helfe gerne aus meiner Erfahrung, weil ich nett bin, kostenlos und so weiter - das wäre etwas anderes gewesen. Dann hätten Sie jedoch ein anderes Problem gehabt: unerlaubte Rechtsberatung bei Hinweisen zur DSGVO - helfen Sie also jemandem entgeltlich oder unentgeltlich die Seite DSGVO-Konform zu machen, begehen Sie unerlaubte Rechtsberatung - leider alles sehr kompliziert