E-Mail Versand hier unerlaubt oder erlaubT?

25. April 2020 13:19 |
Preis: 25,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Zusammenfassung

Email

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine einzelne E-Mail an einen anderen Unternehmer gesendet. Diese Email-Adresse habe ich aus Linkedin kopiert, wo er diese öffentlich in seinem Profil kenntlich macht.
Darüber wurde ich auf Ihn aufmerksam und bin auf seine Website gegangen und habe festgestellt, dass dort noch einiges optimiert werden könnte. Ich schrieb folgende Email:
..."ich bin auf Ihre Website aufmerksam geworden und habe gesehen, dass diese noch über keinen individuellen Google Eintrag verfügt.

Außerdem könnten Sie ihre Seite hinsichtlich der neusten DSGVO optimieren. Sollten Sie dabei Hilfe brauchen, melden Sie sich gerne bei mir."

Nun bekam ich eine Rückemail mit Forderung von 95€, damit er nicht anwaltlich gegen mich vorgeht und es sich dabei um eine Werbeeamil ohne Einwilligung handelt.
Mir ist es natürlich bewusst, dass man ein Optin benötigt. Allerdings ging es mir hier nur darum, ihn auf die Optimierungspunkte aufmerksam zu machen und nicht entgeltliche Leistungen anzubieten.

Kann man diese Email auf ein berechtigtes Interesse stützen?
Wie ist hier die Rechtslage hat der Empfänger der Email recht?
Sollte ich die Zahlung annehmen?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Naja, im Prinzip ging es ja nicht um einen freundschaftlichen Hinweis unter Kollegen - Sie wollten ja schon einen Auftrag generieren! Das zeigt sich an dem sinngemäßen Satz.....wenn Sie Hilfe brauchen...Somit unzulässig! Allerdings ist fraglich und wäre von ihm nachzuweisen, wie er auf die 95 EUR kommt. Bevor er jedoch anwaltlich dagegen vorgeht, sollten Sie aktiv werden und sich einigen - ein Anwalt kostet locker 800 EUR. ggf sollte über eine vorsorgliche Unterlassungserklärung nachgedacht werden - das aber auch nicht ohne vorherige anwaltliche Besprechung!

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 25. April 2020 | 15:10

Hallo,

danke für Ihre Antwort. Okay das hätte ich nicht gedacht, tatsächlich ging es mir nur darum die Fehler aufzuzeigen und das sogar kostenfrei. Naja seis drum. Davon werde ich in Zukunft absehen.

Ich versuche mich nun zu einigen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. April 2020 | 16:51

Das haben Sie leider in der Email nicht geschrieben. Jeder, der das liest, denkt, Sie wollten was verkaufen (ich auch). Wenn Sie wirklich sowas Nettes hätten vorgehabt, hätten Sie vielleicht sagen müssen: ich helfe gerne aus meiner Erfahrung, weil ich nett bin, kostenlos und so weiter - das wäre etwas anderes gewesen. Dann hätten Sie jedoch ein anderes Problem gehabt: unerlaubte Rechtsberatung bei Hinweisen zur DSGVO - helfen Sie also jemandem entgeltlich oder unentgeltlich die Seite DSGVO-Konform zu machen, begehen Sie unerlaubte Rechtsberatung - leider alles sehr kompliziert

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