15. August 2022
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12:28
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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grundsätzlich kann man dem eigenen Lebensgefährten stets im Rahmen eines Mietverhältnisses die Wohnung zwecks Mitgebrauch überlassen. Es sind dann die entsprechend erhöhten Nebenkosten geschuldet.
Solange der Lebensgefährt nicht unmittelbar im oder um das Haus herum die Mitmieter stört, sehe ich keine Handhabe.
Vertiefend: https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgefaehrte.htm
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger