Duldung von nicht-angemeldetem alkoholkranken Freund als Mitbewohner einer Mieterin?

15. August 2022 12:05 |
Preis: 40,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Eine noch(?) verheiratete Mieterin mit 2 Töchtern im Schulalter hat seit Neuestem einen offensichtlich alkoholkranken arbeitslosen Freund als Mitbewohner aufgenommen. Der erregt den Unmut anderer Mieter, weil er gemeinsam mit einem anderen (amtlich als alkoholkrank anerkanntem) Säufer in der Öffentlichkeit säuft. Kann ich als Vermieter irgend etwas dagegen tun?
15. August 2022 | 12:28

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail: danielsaeger@t-online.de
Sehr geehrte Fragenstellerin,

grundsätzlich kann man dem eigenen Lebensgefährten stets im Rahmen eines Mietverhältnisses die Wohnung zwecks Mitgebrauch überlassen. Es sind dann die entsprechend erhöhten Nebenkosten geschuldet.

Solange der Lebensgefährt nicht unmittelbar im oder um das Haus herum die Mitmieter stört, sehe ich keine Handhabe.

Vertiefend: https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgefaehrte.htm


Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


ANTWORT VON

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