8. März 2023
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23:00
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
1.
Bzgl. der Reise in die USA dürfte nichts zu befürchten sein, man landet nicht einfach „auf einer Liste". Ohne strafrechtliche Ermittlungen, zu denen Sie zu hören sind, Drohnen Ihnen keine Kosequenzen.
Wenn Dropbox den Fall an die Staatsanwaltschaft geben würde, müsste ein wen Anfangsverdacht das sein, dann könnten Sie in der Tat Post bekommen. Ich kenne die Bilder nicht und dann das Risiko hier nicht abschätzen.
2.
Nein, das ist nicht rechtens. Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit wird verletzt. Sie können sich an den Datenschutzbeauftragten auf Landesebene wenden.
Schwierig ist hier, dass Dropbox wohl nicht in der EU sitzt, Sie können die Dokumente aber auch Klageweges heraus verlangen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt