Dropbox sperrt Account wegen Nacktfotos 'minderjähriger' - was ist zu befürchten?

8. März 2023 21:54 |
Preis: 75,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

Ich hatte in meiner Dropbox Nacktfotos gespeichert. Heute hat Dropbox meinen Account ohne Vorwarnung komplett gesperrt, da der Algorithmus auf den Bildern anscheinend Minderjährige zu sehen geglaubt hat. Auf Nachfrage hin antwortete Dropbox, diese Entscheidung sei final und nicht rückgängig zu machen.

Was habe ich in so einem Fall zu befürchten? Erwarten mich und meine Familie unangenehme Briefe oder Besuche? Im Sommer steht ein USA-Urlaub an, könnte die Einreise problematisch werden? Ich mache mir wirklich Sorgen, auf irgendeiner "Liste" gelandet zu sein, oder dass irgendwann jemand bei mir zu Hause klingelt.

Ich hatte in der Dropbox auch wichtige Dokumente gespeichert, a die ich nun nicht mehr herankomme. Ich habe versucht, von meinem Auskunftsrecht und Löschungsrecht laut DSGVO Gebrauch zu machen, doch Dropbox bezieht sich hier auf die Artikel 15(4), 20(4), und 17(3)(b) und (e) - und weigert sich, mir meine Dokumente zu schicken und dann meine persönlichen Daten zu löschen.
Ist das rechtens?

Vielen Dank!
8. März 2023 | 23:00

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

1.

Bzgl. der Reise in die USA dürfte nichts zu befürchten sein, man landet nicht einfach „auf einer Liste". Ohne strafrechtliche Ermittlungen, zu denen Sie zu hören sind, Drohnen Ihnen keine Kosequenzen.

Wenn Dropbox den Fall an die Staatsanwaltschaft geben würde, müsste ein wen Anfangsverdacht das sein, dann könnten Sie in der Tat Post bekommen. Ich kenne die Bilder nicht und dann das Risiko hier nicht abschätzen.

2.

Nein, das ist nicht rechtens. Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit wird verletzt. Sie können sich an den Datenschutzbeauftragten auf Landesebene wenden.

Schwierig ist hier, dass Dropbox wohl nicht in der EU sitzt, Sie können die Dokumente aber auch Klageweges heraus verlangen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt


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