Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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ohne Kenntnis der gesamten Akte ist es unmöglich, die Frage zur Einstufung zu beantworten.
So wie Sie es schildern, sollten Sie sofort einen Anwalt aufsuchen.
Dieser sollte als Pflichtverteidiger beigeordnet werden.
Erst dann kann nach Akteneinsicht eine Bewertung zum Delikt vorgenommen werden.
Eine Untersuchungshaft wird das Gericht nicht anordnen.
Alle Voraussetzungen für so eine Anordnung fehlen, da Sie Wohnsitz, geregeltes Arbeitseinkommen haben.
Da haben Sie nicht zu befürchten, dass so eine Untersuchungshaft noch angeordnet wird.
Sollte es zu einer Verurteilung kommen und die Bewährung nicht nochmals ausgesprochen werden, wird es bis zu einem Jahr dauern, bis die Ladung zum Strafantritt kommt.
Es sollte versucht werden, vielleicht doch nochmals Bewährung zu bekommen.
Die Therapie und der Arbeitsplatz könnte zeigen, dass Sie sich gewandelt haben.
Möglicherweise kann doch noch dann eine positive Prognose erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Danke fur ihre antwort . Also wird es wohl schwierig vor gericht aber eine kleine chance besteht noch zu hoffen wenn man alles beweisen kann. Also änderung der lebensumstände. ?
Ok also dauert es bis zu einem jahr Im durchschnitt oder was ist im durchschnitt ein mindest wert ? Also wieviel zeit vergeht ministers in durchschnitt momentan bis man eine haft antretten muss. Bin aus bayern vei munchen falls es unterschiede in bezirken macht. Ich danke ihnen sehr fur alles.
Liebe Grüße
Sehr geehrte Ratsuchende,
die geänderten Lebensumstände und daraus eine günstige Sozialprognose für die Zukunft.
Das könnte hier gegeben sein, sodass die Chance tatsächlich besteht.
Wenn Sie alle Rechtsmittel ausnutzen, was das Jahr der Mindestzeitraum.
Es könnte sogar noch länger dauern, aber kaum kürzer.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle