Doppelte Staatsbürgerschaft D-USA

12. Oktober 2006 11:35 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Hallo,
ich bin Deutsche, mein Sohn 18.05.1988 lebt hier mit mir. Der Vater ist (seit 3 Monaten nach der Geburt) US-Staatsbürger. (voher jamaikanisch aber er war in der US-Armee)
Seit ca. 2 Jahren versuchen die die US Bürgerschaft für unseren Sohn zu bekommen. Soweit ist auch alles ok und die Papiere gehen jetzt an die US Botschaft mach Frankfurt.
Nun habe ich erfahren, dass mein Sohn einen Antrag auf Beibehaltung der Deutschen Staatsbürgerschaft stellen muss, da er sonst seine D automatisch verliert.
Stimmt das wirklich?
Gesetz:
"Bei Kindern, die durch Geburt zwei Staatsangehoerigkeiten erwerben, ist das deutsche Recht schon lange so ausgestaltet, dass diese Kinder beide Staatsangehoerigkeiten haben und sich auch nicht nach der Volljaehrigkeit für eine der beiden entscheiden muessen. Es bedarf daher auch keines Antrages auf Beibehaltunggenehmigung"
Er hat die US ja nicht durch Geburt erworben, er ist ja jetzt gerade erst dabei.
Die USA erteilt ihm jetzt bald die US- Staatsbürgerschaft. Kann ihm die D einfach aberkannt werden?
12. Oktober 2006 | 13:55

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

Nach § 25 I StAG verliert ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt.

Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn die Kinder bei der Geburt automatisch unterschiedliche Staatsangehörigkeiten erworben haben. Nach Art. 14.I EuStAngÜbk hat sich Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, in diesem Fall die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu gestatten.

Es ist also richtig, dass ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt werden muss, da die US Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben wird.

Die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung ist eine Ermessensentscheidung. Eine positive Entscheidung ist möglich, wenn
• Sie nachvollziehbare Gründe haben, aus denen der angestrebte Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit in Ihrer konkreten Situation für Sie von Vorteil ist und
• Sie fortbestehende Bindungen an Deutschland haben, die das Nebeneinander zweier Staatsangehörigkeiten rechtfertigen und
• das andere Staatsangehörigkeitsrecht die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt.
Den Antrag müssen Sie an der für ihren Wohnort zuständige innerdeutsche Staatsangehörigkeitsbehörde stellen.

Wichtig ist:

In vielen Staaten wirkt der Erwerb der dortigen Staatsangehörigkeit auf den Antragszeitpunkt zurück und führt damit zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Somit sollte die fremde Staatsangehörigkeit erst dann beantragt werden, wenn die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erteilt wurde!
Andernfalls verlieren Sie mit der Einbürgerung Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

Von daher sollten Sie zunächst erwägen, den Antrag auf die US Staatsbürgerschaft zurück zu ziehen, solange bis die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erteilt wurde!

Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Reeder
Rechtsanwältin


Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.


Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht

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