Dispersionsfarbe in Mietwohnung nachträglich entfernen, obwohl bereits anderer Mieter dort wohnte?

18. Oktober 2013 08:40 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Zusammenfassung

Die Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen des Vermieters beträgt sechs Monate..

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir hatten eine Wohnung gemietet, die weiß und mineralisch gestrichen war.
Bei unserem Einzug haben wir die Wände farbig gestrichen mit einer Dispersionsfarbe (nicht mineralisch)
Dem Nachmieter haben die farbigen Wände so gut gefallen, dass er sie übernommen hat.
Bei seinem Auszug wollte er die Wände - wie im Mietvertrag gefordert - weiß und mineralisch streichen. Dies geht aber nicht, wenn vorher mit einer Dispersionsfarbe gestrichen wurde.

Frage: müssen wir als diejenigen, die die Dispersionsfarbe angebracht haben, diese auch wieder entfernen oder kann der Wohnungseigentümer dies nicht verlangen?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:

Wenn in dem Übergabeprotokoll damals bei Ihrem Auszug keine Ihrerseitige Verpflichtung, die Farbe zu entfernen, vereinbart wurde, dann kann der Vermieter dies auch nicht mehr verlangen. Im Übrigen wäre dieser Anspruch nach sechs Monaten verjährt.

Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen





Astrid Hein
Rechtsanwältin

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