Dienstunfähigkeit Beamter Finanzielle Versorgung.

14. November 2011 13:05 |
Preis: 60€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren, seit 1997 bin ich Beamter auf Lebenszeit. (A8-Brutto 2727,91)50 Jahre alt,seit 1994 im Öffentlichen Dienst.
Nun bin ich seit einigen Monaten krank und mein Dienstherr prüft meine Dienstfähigkeit.
Falls er zu dem Schluß kommt das ich Dienstunfähig bin ,welche Bezüge habe ich dann zu erwarten? Wie wirkt sich das auf meine Alterspensionsanspruche aus?
Ist es bei Verbesserung meines Gesundheitszuständes möglich wieder in den Dienst einzutreten?
Aus meiner Arbeitszeit bevor ich in den öffentlichen Dienst eingetreten bin habe ich mir Rentenansprüche bei der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von monatl. 350,-€ erworben. Erhalte ich diese bei Eintritt ins Rentenalter zusetzlich zu meiner Pension oder erfolgt hier eine Aufrechnung ????

Sollte ich Dienstunfähig sein ,ist es dann sinnvoll überprüfen zu lassen ob evtl. eine 50% Schwerbeschädigung vorliegt?
Stimmt es das man in einem solchen fall mit dem 60.Lebensjahr ohne Abzüge in Altersrente gehen kann. Macht das in meinem Fall einen Sinn?

Werden bei Dienstunfähigkeitsbezügen bzw. bei Pensionen Anpassungen bezüglich Inflation gezahlt?
Vielen Dank
14. November 2011 | 13:42

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,


die Bezüge reduziert sich vom aktuellen Nettogehalt auf den Ruhegehaltsanspruch seitens des Dienstherren. Die genaue Höhe kann ohne Kenntnis aller gesamtumstände und auch nicht im Rahmen der hiesigen ERSTberatung genau berechnet werden, allerdings wird der Anspruch weitaus geringer werden, als das derzeitige Nettogehalt.


Der Alterspensionsanspruch wird teilweise gekürzt werden, Nach dem Beamtenversorgungsgesetz vermindert sich das Ruhegehalt um 3,6 Prozent für jedes Jahr, um das der Beamte vor Ablauf des Monats, in dem er das 63. Lebensjahr vollendet, wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, in den Ruhestand versetzt wird - eine genaue Berechnung ist an dieser Stelle nicht möglich.


Eine Neubegutachtung und Wiedereinsetzung in den Dienst ist möglich.


Haben Sie noch zusätzlich Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, so werden diese ganz oder teilweise auf die Pension angerechnet, um eine Überversorgung zu verhindern. Aber auch insoweit hängt die genaue Höhe der Anrechnung von den individuellen Gegebenheiten ab, lässt sich also nicht pauschal berechnen.


Eine Überprüfung, ob eine Schwerbeschädigung vorliegt, sollte auf jeden Fall vorgenommen werden, da sich dieses finanziell günstig für Sie auswirken könnte.


Der Anspruch auf ein abschlagsfreies Ruhegehalt bei Schwerbehinderung wird derzeit von 63 auf 65 Jahre angehoben, was für Sie bedeutet,da Sie nach nach dem 31.12.1951 geboren sind, dass die Altersgrenze schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben wird; abschlagsfreies Ruhegehalt wird an dem 65. Lebensjahr gewährt.

Ob und inwieweit es einen Sinn macht, hier die Dienstunfähigkeit hinauszuzögern, lässt sich ohne entsprechende Infaormationen nicht vorhersagen.
Finanziell wird die Hinauszögerung aber immer einen Sinn machen, so dass es sicherlich Sinn machen wird, im Rahmen einer notwenigen individuellen Beratung anhand aller Gesamtumstände die Möglichkeiten prüfen zu lassen, die von Ihnen geschilderte Dienstunfähigkeit zeitlich hinauszuzögern.


Eine automatische Inflationsanpassung von Bezügen und Pensionen gibt es nicht.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


ANTWORT VON

(2929)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...