Deutsche Rentenversicherung, Reha - gesetzliche Krankenversicherung

15. November 2016 13:21 |
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Sozialversicherungsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

seit September 2015 befinde ich mich in einer beruflichen Reha Fortbildung, finanziert von der DRV mit der Zielführung zum Abschluss eines "Technischen Redakteurs". Der Kurs wurde am 16.August 2016 erfolgreich von mir beendet.

Da ich in diesem Bereich nun doch sehr schwierig eine Arbeiststelle finde,
gewährt mir die DRV das sogenannte ANSCHLUSSübergangsgeld, limitiert bis zum 16.November 2016 ( 3 Monate). Danach erhalte ich ALG 2.

Zur Frage:
Wie verhält sich meine gesetzliche Krankenversicherung mit Zahlung eines nach sechswöchiger Frist anstehenden Krankengeldes bei jetzt auftretender
Krankheit ?

Für die Bearbeitung im voraus besten Dank und einen schönen Tag.
Viele Grüße, Columby

Einsatz editiert am 15.11.2016 14:08:00
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

wenn Sie noch während des Bezuges des Übergangsgeldes erkrankt sind, werden Sie Krankengeld in derselben Höhe erhalten, wie Sie es bis zum 16.11.2016 bekommen hätten. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. November 2007, Az. B 1 KR 38/06 R.

Es kommt darauf an, wann genau ärztlich festgestellt wurde, daß Sie arbeitsunfähig sind (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Juni 2007, Az. B 1 KR 37/06 R).

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller 21. November 2016 | 12:16

Sehr geehrter Herr Vasel,
herzlichen Dank für Ihre Antwort !

Ich hätte noch kurz eine Nachfrage zur Gewährung Krankengeld nach Beendigung Reha Anschussüberganggeldes:

Die berufl. Reha ist ab dem 16.11.2016 bzw. die Zahlung des Anschlussübergaggeldes beendet. Ab dem 17.11.2016 greift ALG2.

Hätte ich ab jetztiger Krankschreibung nach 6 Wochen Anspruch auf Krankengeld in Höhe des letztens bezahlten Anschlussüberganggeldes,
oder ist es nunmehr zu spät ?
(Info: Ich war im Frühjahr nach einer schweren Ohren-OP 6 Wochen krankgeschrieben und habe danach von meiner Krankenkasse 6 Wochen
KG erhalten).

Besten Dank im voraus,
C.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. November 2016 | 22:37

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

es kommt darauf an, welchen Status Ihr Krankenversicherungsverhältnis zum Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung Ihrer Arbeitsunfähigkeit hatte.

Wenn Sie erst am 17.11.2016 oder später arbeitsunfähig erkrankten, bekommen Sie kein Krankengeld, sondern lediglich Alg 2.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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