10. Oktober 2007
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13:11
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
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E-Mail: mail@ra-boukai.de
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
1. Als leibliches Kind der verstorbenen Mutter sind Sie neben dem Ehegatten bei gesetzlicher Erbfolge Erbe. Sind Sie durch Testament ausgeschlossen worden, so bestünde der Anspruch auf den Pflichtteil.
2. Da Sie nie adoptiert wurden gelten Sie als Stiefkind nach § 15 Abs. 1 Steuerklasse I Nr. 2 ErbStG. Als Steifkind hätten Sie nach der gesetzlichen Erbfolge keinen Erbanspruch. Dieser wurde durch das Testament des Bruno begründet. Sie wurde als Nacherbe eingesetzt.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -