27. August 2006
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17:30
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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der Vertrag ansich ist nicht sittenwidrig.
Allerdings haben Sie das Problem schon richtig erkannt.
Der Träger wird den Vertrag anfechten, da er ggfs. mangels Zinsen einer verdeckten absichtlichen Minderung des Vermögens gleichkommt.
Hier bestünde ggfs. die Möglichkeit, dieses als vorgezogenes Erbe in einer vertraglichen Form zu fassen, was ich anraten würde.
Möglich ist aber auch, einen gewissen Zinssatz, der sich an ein übliches Sparbuch orientiert, zu vereinbaren.
Da hierzu aber noch eine Vielzahl von Einzelheiten, auch nicht gerade in einem öffentlichen Forun, geklärt werden müssen, sollten ie daher die dringend gebotene individuelle Beratung eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen, auch wenn dieses sicherlich mit höheren Kosten verbunden sein kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle