Darf / Kann ich eine Aufgabe innerhalb meiner freiberuflichen Tätigkeit ablehen?

6. Juni 2025 09:40 |
Preis: 55,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hauptberuflich bin ich angestellt, freiberuflich u.a. noch für einen früheren Arbeitgeber tätig. Seit 2022 betreue ich dort eine Software, die ich dort während meines Angestelltenverhältnisses selbst eingeführt habe. Als ich die Firma als Angestellter verlassen habe, habe ich mein Wissen an einen Nachfolger weitergegeben. Als dieser die Firma ohne Wissenstransfer verlassen hatte, kam meine freiberufliche Tätigkeit zustande.
Anfänglich wurden die Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit grob per Email abgesprochen, der Stundensatz festgelegt und eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben. Nach dem das ursprünglich vereinbarte Stundenkontingent aufgebraucht war, ist es seit Mitte 2023 üblich, dass ich jeden Montag für diese Firma arbeite. Das Arbeitsvolumen ist von Woche zu Woche flexibel. Mein Jahresumsatz mit der betreffenden Firma beläuft sich auf ca. 10.000,-€.
Zu meinen heutigen Tätigkeiten gehören die Stammdatenpflege und einfache Prozessverbesserungen.
Nun möchte die Firma, dass ich Mitarbeiter in der betreffenden Software Schule. Aufgrund von internen Umstrukturierungen und Kurzarbeit aus Sicht des Unternehmens nachvollziehbar. Aus meiner Sicht mache ich damit mich und meine Expertise über kurz oder lang überflüssig. Ich habe kein wirkliches Interesse den Schulungsauftrag anzunehmen. Mir fehlt neben Motivation auch die zeitliche und persönliche Kapazität nun intensiv und proaktiv zu schulen. Die Abarbeitung aufgelaufener ToDo's war dagegen gut mit meiner hauptberuflichen Tätigkeit zu vereinbaren. Aus finanziellen Gründen würde ich meine Tätigkeit im bekannten Rahmen gerne weiterführen.

Darf ich den Schulungsauftrag rein rechtlich ablehnen, um mich nicht selbst überflüssig zu machen?
6. Juni 2025 | 10:43

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage,

Als freier Mitarbeiter der Firma haben Sie jederzeit das Recht, einen Auftrag abzulehnen. Dies ist ja gerade der Unterschied zu einem Angestellten, der weisungsgebunden ist, was Sie als freier Mitarbeiter nicht sind.

Sie können also den Schulungsauftrag ablehnen.

Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
Peter Dratwa


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