Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie das Retoure-Label vom Händler verwendet haben, besteht der Transportvertrag zwischen Händler und DHL. Sie hatten, zumindest wenn nichts anderes vereinbart war, grundsätzlich nur die Pflicht, das Gerät ordnungsgemäß verpackt an DHl zu übergeben. Dies haben Sie nach Ihrer Schilderung gemacht. Nach einem halben Jahr konnten Sie auch davon ausgehen, dass das Gerät ordnungsgemäß von DHL zugestellt worden ist, wenn keine Nachfrage vom Händler kommt. Schließlich ist nach so langer Zeit der Verlauf des Versandes kaum noch nachvollziehbar.
Kurz gesagt: Wenn Sie das Gerät ordnungsgemäß an DHL übergeben haben, haben Sie Ihre Pflicht erfüllt. Nach über einem halben Jahr kann der Händler, wenn er sich davor nicht gemeldet hat, auch keine Nachweise mehr verlangen, da Sie davon ausgehen durften, dass alles angekommen ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking
Okay das klärt durchaus einiges aber irgendwie hänge ich jetzt Immernoch in der Luft wie ich jetzt mit dem Händler weiter verfahren soll.
Dieser meint er müsste die Nachforschung abwarten. Um den Vertrag zu stornieren ich würde in der Angelegenheit rechtlich auf der sicheren seite sein und ggf. Ein Schreiben verfassen lassen von einem Anwalt an das Unternehmen
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wenn jetzt, 6 Monate nach nachweisbarer Einlieferung , erst ein Nachforschungsauftrag gestellt wird, sind die Erfolgsaussichten gering. Aber das ist das Problem des Händlers, er hätte dies schon viel früher bemerken und beantragen müssen. Ich würde mich an Ihrer Stelle darauf berufen, dass Sie das Gerät ordnungsgemäß abgeliefert haben und damit Ihre Pflicht erfüllt haben und dem handele nichts mehr schulden.
Mit besten Grüßen