DB: Falschberechnung eines Deutschlandtickets

20. Mai 2025 08:44 |
Preis: 30,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

erlauben Sie mit, Ihnen folgenden Sachverhalt zu schildern:

Ende letzten Jahres forderte die DB mich schriftlich dazu auf, mein das Abonnement für mein Deutschland-Ticket zu verlängern, wenn ich dieses künftig weiter nutzen wolle.

Zu diesem Zeitpunkt verfügte ich bereits über ein persönlich am Schalter der Berliner S-Bahn erworbenes Deutschland-Ticket in Form einer Plastik-Karte: Ich verstand daher das Anliegen der DB nicht.

Ein Blick auf mein Konto zeigte jedoch, dass die DB mir schon seit Juni 2023 ein weiteres Deutschland-Ticket in Rechnung stellte, das gekauft zu haben ich mich nicht erinnern konnte. Allein im Juni 2023 berechnete sie mir drei verschiedene Deutschlandtickets - was allerdings inzwischen stillschweigend bereinigt worden war.

Nun kann ich mir keinen einzigen Grund vorstellen, aus dem ich oder überhaupt irgend jemand über zwei Deutschland-Tickets verfügen sollte. Ich bat daher die DB darum, mir den Sachverhalt zu erklären, und mir nachzuweisen, dass ich im Juni 2023 ein Deutschland-Ticket bei der DB gekauft und eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilt habe (was ich grundsätzlich nicht tue). Die DB antwortete mir daraufhin in zahlreichen Mails immer an der Sache vorbei: Man habe das Problem im Juni 2023 behoben und die zwei zu unrecht berechneten Abonnements aufgelöst sowie zu unrecht berechnete Kosten erstattet - und im Übrigen sei man für meinen Kauf bei der S-Bahn Berlin nicht zuständig. Der von mir gewünschte Nachweis wurde bis heute nicht erbracht.

Dass ich durch einen falschen Klick in der App versehentlich tatsächlich ein Deutschland-Ticket bei der DB gekauft habe, kann ich vollkommen ausschließen: Daher kann die DB mir den Kauf auch nicht nachzuweisen - was sie ja eben auch nicht tut.

Auf diese Weise ist mir ein Schaden in Höhe von knapp 900 Euro entstanden, auf dem ich ungern sitzen bleiben möchte.

Meine Frage an Sie: Was kann ich tun? Was können Sie evt. für mich tun?

Mit freundlichen Grüßen
20. Mai 2025 | 10:59

Antwort

von


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E-Mail: info@kanzlei-alpers.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Tatsächlich haben Sie natürlich einen Anspruch auf Erstattung der abgebuchten Beträge, wenn Sie nie ein entsprechendes Deutschlandticket bei der DB erworben haben. Beweisen muss am Ende die DB den Kauf. Wenn diese also weiterhin mauert bzw. keine hilfreichen Nachweise liefert,aber auch nichts erstattet, müssten Sie diese am Ende verklagen. Spätestens in einem Klageverfahren müsste die DB dann den entsprechenden Beweis erbringen.

Ich gehe allerdings davon aus, dass Sie das Ganze möglichst außergerichtlich erledigen wollen. In dem Fall muss natürlich nach wie vor die DB dazu gebracht werden, die Sache wirklich zu prüfen und die entsprechenden Belege vorzulegen bzw. alternativ eben einzusehen, dass hier ein Fehler passiert ist und die Beträge zu erstatten sind.

Die Sache mit den mehrfach abgebuchten Tickets war meines Wissens kein Einzelfall und zeigt natürlich, dass hier bei der DB nicht alles rund gelaufen ist.

Insbesondere beim Start des Deutschlandtickets gab es nach meiner Kenntnis erhebliche Probleme. Hier haben Nutzer beispielsweise berichtet, dass Sie versucht haben ein Deutschlandticket bei der DB zu kaufen, aber der Prozess aufgrund der Serverprobleme nicht abgeschlossen werden konnte. Die Nutzer haben kein Deutschlandticket erhalten, trotzdem wurden monatlich 49,00 € abgebucht.
Auch wenn es natürlich Kaffeesatzleserei ist, könnten Sie ggf. gedanklich noch einmal überprüfen, ob derartiges auch bei Ihnen seinerzeit der Fall gewesen sein könnte.

Wenn man es außergerichtlich klären will, bleibt letztlich ja nur, die DB weiterhin aufzufordern, sich zu erklären bzw. das Geld zu erstatten. Es bleibt ja offenbar auch die Tatsache, dass Sie nie ein Ticket erhalten haben und ein solches auch in der App nicht zu sehen ist?

Um ggf. den festgefahrenen Weg etwas zu verändern, sollten Sie ggf. eine Datenschutzauskunft gem. § 15 DSGVO verlangen (ggf. beschränkt ab 2023). Hier sollten Sie verlangen, dass Ihnen insbesondere Auskunft über sämtliche Vorgänge und Bestellungen, die die Bestellung eines Deutschlandtickets betreffen, übermittelt werden, zur Verfügung gestellt werden.

Wenn auch hierauf nichts Hilfreiches kommt, können Sie natürlich die Einschaltung eines Anwalts erwägen, um dem Ganzen bereits außergerichtlich mehr Nachdruck zu verleihen. Gerne können Sie sich melden, wenn Sie nicht weiterkommen.

Mit freundlichen Grüßen


Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

Rückfrage vom Fragesteller 20. Mai 2025 | 15:34

Sehr geehrter Herr Alpers,

haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich werde also versuchen, eine Datenschutzauskunft einzuholen. Nachdem ich die DB wiederholt angeschrieben habe, scheint mir dies die letzte Möglichkeit, in der Sache vielleicht doch noch etwas zu erreichen.

Dennoch bin ich skeptisch und erwäge der Versuch, mein Recht mit Hilfe eines Anwalts durchzusetzen. Können Sie mir da jemanden empfehlen, der i dieser Richtung Erfahrung hat? Und wie ginge das dann weiter: Wie groß sind die Erfolgschancen, was käme da finanziell auf mich zu und wie groß ist das Risiko, letztlich auf den Kosten sitzenzubleiben?

Vielen Dank auch hierfür.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Mai 2025 | 17:48

Sehr geehrter Ratsuchender,

es ist leider wie so oft bei gerade größeren Unternehmen: Oft werden entsprechende Anfragen nicht sorgfältig genug bearbeitet, sondern es wird nur flüchtig gelesen oder mit Textbausteinen gerarbeitet, so dass man nicht weiterkommt. Erfahrungsgemäß steigert man tatsächlich die "Erfolgsrate", wenn man es schafft, das Problem prägnant und möglichst klar darszustellen, ohne aber wesentlichen Sachverhalt wegzulassen. In Ihrem Fall ist der Sachverhalt aber tatsächlich ja relativ kurz und überschaubar, so dass das Problem auch den Sachberarbeitern irgendwann eigentlich hätte klar werden sollen.

Einen Kollegen, der sich auf Streitigkeiten mit der DB "spezialisert" hat, ist mir nicht bekannt und einen solchen wird es vermutlich nicht geben. Für Auseinandersetzungen mit der DB ist regelmäßig auch kein Spezialwissen erforderlich. Auseinandersetzungen mit der DB sind mir auch nicht unbekannt, wenn auch nicht im Bereich des D-Tickets.

Bei einer anwaltlichen Vertretung und Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) müssen Sie außergerichtlich mit voraussichtlich rund 160 € Kosten rechnen.

Auf den Kosten bleiben sie sitzen, wenn die DB nachweisen kann, dass Sie ein D-Ticket erworben und nicht gekündigt haben. Gelingt ihr das nicht und Sie erhalten Ihr Geld zurück, muss die DB aufgrund ihres Verzuges auch diese Kosten erstatten. Wenn die DB allerdings nicht freiwillig zahlt, kann es natürlich sein, dass hierfür eine gerichtliche Klärung notwendig wäre, die weitere Kosten verursacht (zu zahlen wiederum vom "Verlierer".

Melden Sie sich gerne, wenn Sie hierzu noch Fragen haben oder eine Vertretung benötigen.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt



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