Chance auf Wohnungszuweisung

7. Juli 2024 12:36 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Antrag auf einstweilige Anordnung zur vorläufigen Wohnungszuweisung nach 1361b BGB wurde am 20.6.24 gestellt. Nun hat der Antragsgegner 2 Wochen Zeit gehabt Stellung zu nehmen - diese hat er bis auf den letzten Tag ausgenutzt und dann erst eine abgegeben. Er weißt meinen Antrag zurück und will „getrennte Räume".
Es ist mehrfach zu Auseinandersetzungen gekommen, er ist spielsüchtig und aggressiv. Dazu kommt noch, dass ich im 6 Monat schwanger bin und auf die Wohnung angewiesen bin (mehr als er).
Wie gut sind meine Chancen das ich die Wohnung alleine zugesprochen bekomme?
Wie geht es jetzt nach Stellungnahme weiter? Wird ohne Verhandlung entschieden oder doch mit Verhandlung?
Aufgrund aggressiven Verhalten seiner Seite aus, bin ich erstmal zu meinen Eltern um das Baby zu schützen. Allerdings muss ich für jeden Arzt Termin 6std (hin und Rückweg zusammen gerechnet) in Kauf nehmen. Auch macht er Psycho terror über soziale Netzwerke (Machtspiele, Drohungen, Erpressungen etc.)
7. Juli 2024 | 17:31

Antwort

von


(1239)
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail: razermarquess@gmail.com
Guten Tag,

Ihre Situation klingt sehr belastend und herausfordernd.
Nachfolgende einige allgemeine rechtliche Informationen und Überlegungen, die Ihnen helfen können, Ihre Chancen und den weiteren Verlauf des Verfahrens besser zu verstehen. Es erscheint jedoch wichtig, dass Sie sich von einem Anwalt vor Ort vertreten lassen, der Ihre spezifischen Umstände kennt.

Chancen auf Zuweisung der Wohnung nach § 1361b BGB:
§ 1361b BGB ermöglicht es einem Ehegatten, die vorläufige Zuweisung der Ehewohnung zu beantragen, wenn die Fortsetzung des gemeinsamen Wohnens eine unbillige Härte darstellen würde. Faktoren, die zugunsten einer Zuweisung der Wohnung an Sie sprechen könnten, sind:

- Auseinandersetzungen und aggressives Verhalten:
Wenn es dokumentierte Fälle von Gewalt oder Aggression gibt, wird dies stark zugunsten der Zuweisung der Wohnung an den nicht-aggressiven Ehegatten gewertet.

-Schwangerschaft:
Ihre Schwangerschaft und die damit verbundenen gesundheitlichen und emotionalen Belastungen werden ebenfalls berücksichtigt. Ihr Schutz und der Schutz des ungeborenen Kindes haben eine hohe Priorität.
Dringender Wohnbedarf: Wenn Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft und der Entfernung zu medizinischen Einrichtungen auf die Wohnung angewiesen sind, wird dies ebenfalls positiv für Sie gewertet.

Prüfung der Stellungnahmen:
Das Gericht wird zunächst die Stellungnahmen beider Parteien prüfen.
Erörterungstermin oder mündliche Verhandlung: In der Regel wird das Gericht einen Erörterungstermin oder eine mündliche Verhandlung anberaumen, um die Argumente beider Seiten anzuhören und die Sachlage besser zu beurteilen.

Vorläufige Entscheidung:
In dringenden Fällen kann das Gericht auch eine vorläufige Entscheidung treffen, ohne eine mündliche Verhandlung abzuhalten, insbesondere wenn eine Gefahr für eine der Parteien besteht.

Dokumentation:
Halten Sie alle Vorfälle von Aggression und Bedrohung schriftlich fest und sammeln Sie Beweise (Zeugen, Nachrichten, Fotos etc.).

Anwaltliche Unterstützung:
Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Chancen vor Gericht zu erhöhen. Besonders in Fällen von häuslicher Gewalt und Bedrohung ist es wichtig, rechtlich gut vertreten zu sein.

Einstweilige Verfügung:
Wenn die Bedrohungen und der Psycho-Terror anhalten, könnten Sie auch eine einstweilige Verfügung gegen Ihren Ehemann beantragen, um sich und Ihr ungeborenes Kind zu schützen.
Psychosoziale Unterstützung
Neben rechtlicher Unterstützung könnte es hilfreich sein, sich auch psychosozial beraten zu lassen. Viele Städte bieten Beratungsstellen für Schwangere und Opfer von häuslicher Gewalt an. Diese können Ihnen helfen, emotionalen Beistand zu leisten und praktische Unterstützung zu bieten.

Viele Grüße


Rückfrage vom Fragesteller 16. Juli 2024 | 11:37

Antragsgegner hat nur beantragt, meine Anträge zurückzuweisen aber OHNE Begründung. Dies ist 2 Wochen her. Wie geht es nun weiter? Kommt jetzt eine mündliche Verhandlung? Es ist dringend Eile geboten, ich kann gesundheitlich aufgrund der Schwangerschaft und den Terminen nicht längerfristig hier mehr wohnen bleiben.
Oder hat das Gericht meinen Antrag aufgrund seines Antrages zurückgewiesen? Dann hätte ich aber schon lange was gehört - oder?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Juli 2024 | 11:53

Ihre Chancen, die Wohnung alleine zugewiesen zu bekommen, erscheinen aus den folgenden Gründen aussichtsreich:

Schwangerschaft und besondere Schutzbedürftigkeit:
Ihr Zustand und die Notwendigkeit, eine sichere Umgebung für Ihr ungeborenes Kind zu schaffen, sind starke Argumente.

Aggressives Verhalten und Spielsucht des Antragsgegners:
Diese Faktoren sprechen für eine Gefährdung Ihrer Gesundheit und Sicherheit, was ebenfalls zu Ihren Gunsten spricht.

Psycho-Terror und Drohungen:
Diese Faktoren verstärken Ihre Argumente für eine dringende Notwendigkeit der Wohnungszuweisung zu Ihren Gunsten.
Verfahren nach der Stellungnahme

Prüfung der Stellungnahmen:
Das Gericht wird die Stellungnahmen beider Parteien prüfen. Da Ihr Antragsgegner keine Begründung geliefert hat, schwächt dies seine Position erheblich.

Mögliche mündliche Verhandlung:
Das Gericht kann entweder ohne mündliche Verhandlung entscheiden oder eine solche ansetzen. In dringenden Fällen, insbesondere wenn Gefahr im Verzug ist, kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Anordnung erlassen.

Entscheidung des Gerichts:
Das Gericht wird auf Basis der vorliegenden Unterlagen und der Dringlichkeit der Situation eine Entscheidung treffen. Aufgrund der von Ihnen geschilderten Dringlichkeit und der Schutzbedürftigkeit ist es wahrscheinlich, dass das Gericht zugunsten einer schnellen Entscheidung ohne Verhandlung entscheiden könnte.

Was Sie tun können:
Kontakt zum Gericht: Wenn die Situation besonders dringlich ist, können Sie beim Gericht nach dem aktuellen Stand Ihres Verfahrens nachfragen und auf die Dringlichkeit hinweisen. Eventuell ist eine Beschleunigung des Verfahrens möglich.

Rechtliche Unterstützung:
Ziehen Sie in Betracht, sich anwaltlich vertreten zu lassen, damit alle relevanten Informationen und Dringlichkeitsgründe dem Gericht vollständig und korrekt vorgelegt werden können. Ggf. können Sie Prozesskostenhilfe beanspruchen....

Dokumentation:
Halten Sie alle Vorfälle und Bedrohungen schriftlich fest und sammeln Sie Beweise, wie Nachrichten oder Zeugenaussagen, die Ihre Situation belegen. Dies kann Ihre Position weiter stärken.

Fazit
Ihre Chancen auf eine vorläufige Wohnungszuweisung stehen gut, insbesondere aufgrund Ihrer Schwangerschaft und der beschriebenen Bedrohungslage. Es ist jedoch wichtig, dass das Gericht alle relevanten Informationen rechtzeitig und vollständig erhält, um eine fundierte und schnelle Entscheidung treffen zu können. Ein Anwalt bei Ihnen vor Ort kann hierbei wertvolle Unterstützung bieten und die Dringlichkeit Ihres Anliegens nochmals unterstreichen.:
https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche
www.anwalt.de


Alles Gute und beste Grüße!

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