Brautkleid Schimmelbefall nach Wasserschaden

10. März 2024 00:33 |
Preis: 30,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Hallo,
im Keller beim Nachbarn ist ein Wasserschaden aufgetreten, welcher nachweislich von unserem Haus herrührt. Nun ist das Brautkleid des Nachbarn aufgrund des Schadens von Schimmel befallen. Wie würde man preislich das Kleid nun erstatten? Wie schaut die Berechnung aus. Das Kleid dürfte über 10 Jahre alt sein. Wieviel Prozent des Kaufpreises müsste man erstatten und zählen Änderungskosten dazu?

Vielen Dank und viele Grüße
10. März 2024 | 08:04

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,


Änderungskosten fallen nicht in den Schadenersatz, sondern nur der reine Kleiderwert.


Da Brautkleider aber in der Regel nur für den einmaligen Gebrauch angeschafft werden, ist der Wiederbeschaffungswert bereits nach einmaliger Nutzung dann schon mit 30-50 % des damaliegen Neupreises zu berücksichtigen. Das wäre der Ausgangswert.

Und dann darf man noch die 10 jährige Lagerung im Keller nicht unberücksichtigt lassen, wobei es auf den Lagerungszustand vor dem Wasserschaden ankommmen wird und auch - Schadensmiderungspflicht/Mitverschulden - auf das Verhalten der Nachbarin, nachdem der Wasserschaden bekannt gewesen ist. Lag das Kleid danach noch im Keller oder wurde es sofort aus dem Keller verbracht und wie wurde es dort gelagert.


Auch wäre zu prüfen, ob die Schimmelbildung wirklich auf den Wasserschaden oder falsche - vorherige - Lagerung zurückzuführen ist (Beweispflichtig wäre die Nachbarin) und ob eine Reinigung noch in Betracht kommt.


Insgesamt könnte man zur Abgeltiung einen Betrag von 10-20% des damaligen Neupreises anbieten, um die Sache schnell zu beenden.


M it freundlichen GRüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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