Bodenbeläge für Mietswohnung mehrfach beschädigt und verspätet. Schadenersatz?

10. Juli 2019 14:48 |
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Vertragsrecht


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Guten Tag,

ich habe am 09.06. Bodenbeläge (Vinyl, Dämmung, Sockelleisten) für meine aktuell unvermietete Wohnung bestellt, um diese herzurichten und anschließend wieder zu vermieten.

Die Lieferzeit wurde auf der Website mit 3-4 Tagen angegeben, was für mich auch Grund zur Bestellung bei dem Händler war.

Nach 5 Tagen habe ich mehrfach mit dem Händler telefoniert und habe die Auskunft bekommen, dass die Ware noch in einem anderen Lager sei und erst an den Logistiker übergeben werden kann, wenn diese im Lager des Händlers ist.

Am 25.06. wurde die Ware an die Spedition übergeben und es wurde ein Termin mit mir vereinbart. Am 28.06. erfolgte der erste Zustellversuch. Die Ware war offensichtlich stark beschädigt. Der Fahrer meinte, ich könne entweder die gesamte Ladung annehmen oder garnichts. Aus diesem Grund habe ich die Annahme verweigert.

Am 01.07. habe ich mit dem Händler telefoniert und um eine einwandfreie Nachlieferung gebeten und darauf hingewiesen, dass die angegebene Lieferzeit bereits seit Wochen überschritten ist und ich deshalb die Wohnung 1 Monat später vermieten kann. Ohne Bodenbeläge ist das wohl auch nachvollziehbar. Erschwerend hinzu kommt, dass ich den Einbau einer neuen Küche geplant habe, die natürlich auf irgendeinem Boden stehen muss. Auch dies verzögert sich aus diesem Grund.

Der Händler meinte, dass es sich insgesamt (laut Logistiker) lediglich um minimale Beschädigungen handelte. Aus diesem Grund empfahl er, dass ein weiterer Zustellversuch unternommen werden soll und ich diesmal die Möglichkeit erhalte auch nur eine Teillieferung anzunehmen. Der Rest sollte dann nachgeliefert werden.

Der nächste Zustellversuch war am 05.07. 8-16 Uhr geplant. Um 16 Uhr rief ich beim Händler und der Spedition (dessen Nummer ich erst nach einer halbstündigen Diskussion bekam) an und fand raus, dass der Fahrer morgends entschied, die Ware nicht zu laden, da sie ja offensichtlich beschädigt ist.

Nach langen Diskussionen habe ich den Spediteur überredet bekommen, einen anderen Spediteur zu beauftragen, der noch am selben Tag um 20 Uhr liefern würde.

Abends habe ich dann die Ware erstmals auf der entpackten Palette gesehen und ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass die Klick-Vinyl-Planken zwischen zerrissener Kartonage lagen, komplett zerkratzt , die Dämm-Matte (auf Rolle) in den oberen Lagen zerrissen waren und die Fußleisten einige Kratzer hatten.

Da ich aber bzgl. des Kücheneinbaus sehr unter Druck war, habe ich mir jede Packung einzeln angeschaut und schließlich 4 von 20 Packungen angenommen. Auch die Dämmung (da von den 10m lediglich die ersten 2-3m zerrissen waren) und die Sockelleisten (die ich mir dann halt zurrecht Stückeln muss) habe ich angenommen aber den Zustand aller Teile bei Annahme mit Fotos Dokumentiert und vom Spediteur unterschreiben lassen.

Nun steht noch die Nachlieferung aus, aber ich erreiche seit Tagen niemanden beim Händler, auf meine Nachfragen per Mail passiert nichts und ob der Spediteur die Mängel weitergegeben hat weiß ich nicht.

Jetzt die spannenden Fragen:

Welche Möglichkeiten habe ich?

Konkret möchte ich folgende Fragen aufwerfen:
- Schadenersatz wegen des Verzugs (1 Monat entgangene Miete für die Wohnung)
- Schadenersatz für die min. 3 Liefertermine (8-16 Uhr) für die ich frei nehmen musste
(min. ein Liefertermin kam nicht zu Stande, weil der Fahrer eigenmächtig entschieden hat und mich nicht benachrichtige)
- Schadenersatz für die unzähligen Anrufe/Mails und die investierte Zeit
- Minderung für die beschädigte Dämmung und die Sockelleisten

Habe ich noch die Möglichkeit die angenommene Ware zurück zu senden und statt dessen bei einem lokalen Händler zu kaufen und Schadenersatz für den evtl. höheren Preis und die Lieferung zu verlangen.

Ich empfinde es als absolute Frechheit auf der Website eine Lieferzeit von 3-4 Tagen zu versprechen und dann nach 2,5 Wochen einen ersten Zustellversuch zu unternehmen. Die ganzen Zustellversuche mit 3/4 absolut unbrauchbarer Ware machen die ganze Sache nicht besser.
10. Juli 2019 | 15:30

Antwort

von


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E-Mail: danielsaeger@t-online.de
Sehr geehrter Fragensteller,

an sich setzt ein Schadensersatz erst einmal einen Lieferverzug voraus. Unter Umständen ist dieser hier zu bejahen, wenn der Liefertermin verbindlich vereinbart worden sein sollte im Sinne des § 286 BGB. Man muss deswegen noch einmal schauen, ob nicht nur Zusätze wie "voraussichtlicher" Liefertermin etc.. vorlagen.

Wenn hingegen kein verbindlicher Liefertermin vereinbart worden sein sollte, wird es nahezu unmöglich Schadensersatz geltend zu machen, wenn man nicht zuvor selber eine angemessene Lieferfrist beweisbar per Einwurfeinschreiben oder Fax gesetzt hatte.

Schadensersatz wegen Terminen ist bei Angestellten immer so eine Sache. Manche Richter akzeptieren es wegen entgangener Urlaubsfreude, andere verneinen schlicht den Schaden. Schließlich entgeht Arbeitnehmern im Gegensatz zu Selbstständigen normalerweise kein Gewinn.

Wenn Sie einen konkreten Schaden für den Versand der email oder den Anruf geltend machen können, ist dies im Verzugsfall sicher als Schaden denkbar. Zur entgangenen Zeit gilt wiederum das zuvor gesagte.

Minderung für die beschädigte Dämmung und die Sockelleisten ist hingegen sicher möglich, wenn man zuvor nochmals eine Frist zur Nachlieferung / -besserung gesetzt hatte.

Zwar habe ich Verständnis für Ihren Unmut in Angesicht der schlechten Leistungen des Versenders, aber der § 286 BGB und die Rechtsprechung sind doch recht eng.

Mit freundlichen Grüßen
RA Saeger


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