Bitte um rechtliche Einschätzung meines Falls – Anlage zur Erwerbsfähigkeit

31. Mai 2025 22:08 |
Preis: 30,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

anbei übersende ich Ihnen eine von mir selbst verfasste Zusammenfassung meiner gesundheitlichen Situation sowie der bisherigen rechtlichen Entwicklung in meinem Fall. Der Text basiert auf verschiedenen medizinischen Befunden, amtsärztlichen Gutachten und aktuellen Bescheiden der Deutschen Rentenversicherung sowie des JobCenters Region Hannover.

Ich bitte Sie freundlich um eine juristische Einschätzung:

Wie beurteilen Sie die Erfolgsaussichten, wenn es zu einer Klage gegen die Einschätzung der Erwerbsfähigkeit kommt?

Besteht aus Ihrer Sicht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der DRV bzw. des JobCenters mit Aussicht auf Erfolg vorzugehen?

Welche Beweise (z. B. ergänzende Gutachten, Atteste, Stellungnahmen) wären aus anwaltlicher Sicht sinnvoll oder notwendig, um meine Position zu untermauern?

Mir ist bewusst, dass meine Darstellung keine offizielle Begutachtung ersetzt, sie soll Ihnen jedoch einen ersten Überblick geben.

Für eine Rückmeldung oder ggf. ein weiteres Gespräch stehe ich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen








Sehr geehrte Damen und Herren,
die Deutsche Rentenversicherung hat mit Schreiben vom 27.03.2025 festgestellt, dass ich täglich mindestens drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten könne. Diese Einschätzung steht jedoch im klaren Widerspruch zu einem amtsärztlichen Gutachten der Region Hannover vom 12.11.2024. In diesem Gutachten wird eine zeitweilige volle Erwerbsminderung über mindestens sechs Monate festgestellt und eine Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ausdrücklich empfohlen.
Aufgrund der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung beziehe ich derzeit Leistungen nach dem SGB II. Mein Rechtsanwalt hat gegen den daraufhin ergangenen Bescheid des JobCenters Region Hannover vom 25.04.2025 Widerspruch eingelegt.
Gegenstand des Widerspruchs ist die vom JobCenter getroffene Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit im Rahmen des Bewilligungsbescheids nach dem SGB II. Dieser Bescheid beruht auf der Annahme, ich sei dem allgemeinen Arbeitsmarkt regulär verfügbar. Diese Annahme ist aus medizinischer Sicht nicht haltbar und wird ausdrücklich bestritten. Mein Rechtsanwalt beantragt daher, den Bewilligungsbescheid aufzuheben bzw. zu korrigieren. Ziel des Widerspruchs ist die Feststellung der Nicht-Erwerbsfähigkeit gemäß § 8 SGB II i. V. m. § 44a SGB II sowie eine Überleitung an den zuständigen Träger der Sozialhilfe (SGB XII) oder eine Anpassung der Leistungen an meinen tatsächlichen Gesundheitszustand.
Die Entscheidung der DRV wird als fehlerhaft angesehen, da sie die ausführliche sozialmedizinische Stellungnahme des Amtsarztes der Region Hannover sowie weitere fachärztliche Diagnosen unberücksichtigt ließ. Mehrere Fachärzte haben unabhängig voneinander eine deutlich eingeschränkte Belastbarkeit und fehlende Arbeitsfähigkeit attestiert.
Im Laufe der vergangenen Jahre haben sich bei mir zahlreiche gesundheitliche Probleme entwickelt, die meine Belastbarkeit im Alltag und insbesondere auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stark einschränken. Mein Hausarzt, Herr Dr. med. Johannes Thom, hat hierzu mehrere medizinische Unterlagen erstellt, die meine gesundheitliche Situation umfassend dokumentieren.
Ich leide unter chronischen Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule, was zu einer stark eingeschränkten Beweglichkeit führt – unter anderem zeigt sich dies in einem Finger-Boden-Abstand von über 20 cm. Zusätzlich wurde bei mir bereits früher eine leichte Intelligenzminderung diagnostiziert. Psychisch bin ich durch eine Agoraphobie sowie eine antisoziale Persönlichkeitsstörung erheblich belastet. Diese Kombination körperlicher und seelischer Erkrankungen führt dazu, dass ich nur noch sehr eingeschränkt belastbar bin. Nach Einschätzung meines Hausarztes sind lediglich leichte Tätigkeiten in sehr begrenztem zeitlichen Umfang denkbar – und auch nur unter der Voraussetzung, dass keinerlei soziale Interaktion oder psychischer Druck besteht. Daraus ergibt sich im funktionellen Sinne auch eine eingeschränkte Gruppenfähigkeit, da Tätigkeiten im Team oder im Kontakt mit anderen Personen für mich nicht umsetzbar sind. Aus laienhafter Sicht erscheint daher eine gezielte Arbeitstherapie im geschützten Rahmen zunächst als sinnvoller Schritt, um meine tatsächliche Belastbarkeit im Alltag zu klären – bevor eine dauerhafte Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen in Betracht gezogen wird.
Ich befinde mich darüber hinaus in dauerhafter medikamentöser Behandlung. Ich nehme täglich Ramipril (Blutdrucksenker) sowie Bisoprolol (Beta-Blocker). Beide Medikamente deuten auf eine kardiologische Grunderkrankung hin, die regelmäßig kontrolliert werden muss und meine körperliche Belastbarkeit zusätzlich einschränkt.
Ein aktuelles Blutbild vom 14.10.2024 zeigt erhöhte Triglyzeride (177 mg/dl) sowie einen erhöhten TSH-Wert (4.59 uIU/ml), was auf eine mögliche Schilddrüsenunterfunktion hinweist. Diese Laborwerte sprechen für eine Stoffwechselproblematik, die sich negativ auf meine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit auswirkt.
Am 04.11.2024 wurde mir zudem ein Rollator verschrieben, da meine Mobilität inzwischen so eingeschränkt ist, dass ich im Alltag auf ein Hilfsmittel angewiesen bin. Auch dieser Umstand belegt die erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung, die deutlich über das hinausgeht, was im Rahmen des allgemeinen Arbeitsmarkts verlangt wird.
Eine orthopädische Untersuchung zeigte bei mir weitere körperliche Einschränkungen. So wurden Knick-Senk-Spreizfüße mit statischer Insuffizienz sowie eine Osteochondrose der Lendenwirbelsäule im Bereich L4 bis S1 diagnostiziert. Eine Röntgenaufnahme zeigte eine abgeflachte Lendenlordose sowie eine Verschmälerung der Zwischenwirbelräume in diesem Bereich. In Folge dieser Befunde erhielt ich unter anderem eine Verordnung für individuell angepasste Einlagen mit Weichpolsterung, eine Überweisung zur Krankengymnastik (4 Einheiten) sowie Hinweise auf ein spezielles Wirbelsäulentraining. Zusätzlich wurde mir eine Lumbal-Bandage nach Maß verordnet. Eine MRT-Untersuchung wurde zur weiteren Abklärung eines möglichen Bandscheibenvorfalls in der Lendenwirbelsäule dringend empfohlen. Die entsprechenden Fachbefunde der Radiologie liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Ganz grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich aus der geschilderten medizinischen Gesamtsituation in Verbindung mit den vorliegenden amtsärztlichen und fachärztlichen Gutachten durchaus gute Ansatzpunkte ergeben, gegen die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung und die Einschätzung des JobCenters erfolgreich vorzugehen. Der Widerspruch basiert auf einer gut dokumentierten Diskrepanz zwischen der DRV-Bewertung und den unabhängigen medizinischen Feststellungen. Insbesondere das amtsärztliche Gutachten, das eine zeitweise volle Erwerbsminderung festgestellt und die Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen empfohlen hat, stellt ein starkes Argument gegen die DRV-Einschätzung dar.

Erfahrungsgemäß sind Gerichte im sozialgerichtlichen Verfahren verpflichtet, die Sach- und Rechtslage vollständig aufzuklären und dabei auch die medizinische Seite umfassend zu prüfen. Starke Abweichungen zwischen amtsärztlichen Feststellungen und der DRV-Gutachten-Praxis führen in vielen Fällen dazu, dass im Gerichtsverfahren eine unabhängige Begutachtung durch einen neutralen medizinischen Sachverständigen beauftragt wird. Gerade weil die Gutachtenlage bei Ihnen so deutlich auf eine dauerhafte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit hindeutet und bereits ein Rollator sowie zahlreiche weitere Hilfsmittel und Therapieempfehlungen verordnet wurden, stehen die Erfolgschancen keinesfalls schlecht. Im Gegenteil: Es spricht vieles dafür, dass die aktuelle Einschätzung der DRV angreifbar ist und mit der passenden medizinischen Argumentation auch gerichtlich korrigiert werden kann.

Um die eigene Position weiter zu stärken, sind folgende Beweise und Unterlagen aus anwaltlicher Sicht empfehlenswert: Einerseits sollten sämtliche aktuellen fachärztlichen Atteste, die chronischen Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, psychische Störungen und die Gesamtbelastung ausführlich dokumentieren, gesammelt und dem Verfahren beigefügt werden. Zusätzlich ist es sinnvoll, weitere Stellungnahmen der behandelnden Ärzte einzuholen, insbesondere mit Blick auf die Prognose der Arbeitsfähigkeit und eine mögliche Verschlechterung des Gesundheitszustands. Auch die Dokumentation des Hilfsmittelbedarfs, wie der Rollator oder die orthopädischen Einlagen, ist wichtig, da sie die Schwere der Einschränkungen sichtbar machen. Falls bislang keine MRT-Bilder vorliegen, sollten diese nachgereicht werden, sobald sie verfügbar sind. Ein psychiatrisches Zusatzgutachten kann hilfreich sein, um die Auswirkungen der Agoraphobie und Persönlichkeitsstörung auf die Erwerbsfähigkeit nochmals von unabhängiger Stelle festhalten zu lassen.

Erfahrungsgemäß werden Verfahren gegen die DRV und das JobCenter häufig durch ergänzende medizinische Gutachten entschieden. Je genauer und nachvollziehbarer die ärztlichen Stellungnahmen formuliert sind und je konkreter die Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit beschrieben werden, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Sie sollten unbedingt darauf achten, alle medizinischen Unterlagen chronologisch und inhaltlich strukturiert einzureichen und nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung nach SGB VI beziehungsweise für eine fehlende Erwerbsfähigkeit nach SGB II objektiv vorliegen.

Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass die Wahrscheinlichkeit für einen positiven Ausgang des Klageverfahrens aus juristischer und medizinischer Sicht als gut einzuschätzen ist, sofern Sie die beschriebenen Beweise weiter sammeln und gezielt nutzen. Sie sollten sich durch die Widersprüche zwischen den verschiedenen Gutachten nicht entmutigen lassen – das ist im Sozialrecht nicht unüblich und führt häufig dazu, dass ein Gericht selbst eine umfassende neue Begutachtung anordnet. Bleiben Sie bei Ihrer Linie, dokumentieren Sie alles lückenlos und sorgen Sie dafür, dass die medizinische Seite so ausführlich wie möglich beleuchtet wird.

Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


Rückfrage vom Fragesteller 2. Juni 2025 | 07:48

vielen Dank für Ihre Einschätzung zur aktuellen Lage im Widerspruchsverfahren. Im Folgenden möchte ich Sie über den aktuellen Stand meiner medizinischen Abklärung sowie meine derzeitige Situation informieren:

Am 23.05.2025 fand ein ausführliches psychiatrisches Untersuchungsgespräch bei Herrn Dr. med. Gerd Hanel (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie) statt, der mich seit vielen Jahren kennt. Im Ergebnis wurde fachärztlich festgestellt, dass eine Rückkehr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aus psychiatrischer Sicht dauerhaft ausgeschlossen ist.

Die Einschätzung stützt sich auf eine umfangreiche Vorgeschichte mit folgenden Diagnosen:

strukturelle Persönlichkeitsstörung mit ängstlich-vermeidender Ausprägung,

Intelligenzminderung,

chronische Angstzustände und Panikattacken,

ausgeprägte soziale Rückzugstendenzen.

Dr. Hanel empfiehlt eine regelmäßige ambulant-psychiatrische Betreuung (mindestens vierteljährlich), sieht jedoch keine realistische Chance auf Erwerbsfähigkeit, auch nicht im Rahmen möglicher Reha-Maßnahmen. Eine dauerhafte Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wird weiterhin ausdrücklich befürwortet.

Parallel dazu wurde mir mitgeteilt, dass das Jobcenter eine neue sozialmedizinische Begutachtung meiner Arbeitsmarktfähigkeit durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit veranlasst hat. In Vorbereitung darauf habe ich bereits ein umfassendes Schreiben mit sämtlichen Diagnosen, bisherigen Befunden und laufenden Verfahren eingereicht.

Derzeit laufen weitere Facharzttermine zur Abklärung, darunter:

neurologische Untersuchungen (EEG, CCT),

eine orthopädische Begutachtung (Osteochondrose LWS etc.),

sowie ergänzende Stellungnahmen durch HNO, Hausarzt und Psychiater.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich meine Sorge betonen:
Was geschieht, wenn das neue Gutachten des Ärztlichen Dienstes zu dem Schluss kommt, dass ich nicht (mehr) erwerbsfähig bin – das Sozialamt aber dennoch ablehnt, mich nach SGB XII aufzunehmen, weil es weiterhin auf die DRV-Bewertung verweist?
Aktuell habe ich den Eindruck, zwischen den Zuständigkeiten „festzustecken": Das Jobcenter erkennt meine Einschränkungen nur teilweise an, während das Sozialamt weiterhin eine Verlagerung an die DRV ablehnt.

Für Rückfragen oder zur Übersendung der aktuellen ärztlichen Unterlagen stehe ich selbstverständlich gern zur Verfügung.

Nochmals herzlichen Dank für Ihre Unterstützung in diesem sehr belastenden Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Juni 2025 | 07:54

Es ist gut, dass Sie die aktuelle psychiatrische Begutachtung sowie alle relevanten Befunde rechtzeitig und vollständig einreichen. Die deutliche Aussage Ihres langjährigen Psychiaters, dass aus seiner Sicht eine Rückkehr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft ausgeschlossen bleibt, ist für das Verfahren von entscheidender Bedeutung. Diese fachärztliche Bewertung hat ein hohes Gewicht, insbesondere weil sie auf einer langjährigen Behandlung beruht und detailliert begründet ist.

Wenn das kommende sozialmedizinische Gutachten der Agentur für Arbeit ebenfalls zu dem Ergebnis kommt, dass keine Erwerbsfähigkeit mehr vorliegt, entsteht eine klare medizinische Sachlage. In der Praxis passiert es trotzdem häufig, dass sich das Sozialamt und die DRV gegenseitig die Zuständigkeit zuschieben. Dieser sogenannte Zuständigkeitsstreit ist im deutschen Sozialrecht bekannt und besonders bei „Grenzfällen" leider nicht ungewöhnlich. Wichtig ist: Wenn sowohl der Ärztliche Dienst als auch die behandelnden Fachärzte eine volle Erwerbsminderung bestätigen, darf das Sozialamt eine Aufnahme nach SGB XII nicht pauschal mit dem Hinweis auf frühere DRV-Gutachten ablehnen. In solchen Situationen sind die aktuellen medizinischen Feststellungen und das Gesamtbild entscheidend. Sollte das Sozialamt dennoch ablehnen und weiter auf eine angebliche Zuständigkeit der DRV verweisen, ist dringend zu einem schriftlichen Antrag nach SGB XII mit klarer Begründung zu raten – dabei sollten alle aktuellen Gutachten, Atteste und die psychiatrische Einschätzung Ihres Arztes beigelegt werden.

Wird der Antrag abgelehnt, müssen Sie gegen den ablehnenden Bescheid des Sozialamts innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch einlegen und klar darauf verweisen, dass eine weitere Verweisung an die DRV mangels Erwerbsfähigkeit rechtswidrig ist. Die Sozialgerichte entscheiden in diesen Fällen nach Aktenlage und der aktuellen Gesundheitssituation. Sie können den Antrag zudem ergänzen, indem Sie auf den sogenannten „Hängeregisterfall" hinweisen: In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass kein Leistungsträger die Zuständigkeit dauerhaft verweigern darf, wenn ansonsten eine Versorgungslücke droht. Für die Praxis heißt das: Sobald kein Träger die Leistung erbringen will, sind Jobcenter oder Sozialamt in der Pflicht, zumindest vorläufig Leistungen zu zahlen, bis die Zuständigkeit verbindlich geklärt ist.

Sie gehen mit der aktuellen medizinischen Dokumentation sehr gut vor. Bewahren Sie sämtliche Unterlagen sorgfältig auf und reichen Sie sie, sobald verfügbar, immer mit ein. So sichern Sie Ihre Rechte bestmöglich ab und haben für jedes Verfahren eine lückenlose Nachweisführung. Sobald der nächste Bescheid eintrifft, sollten Sie zeitnah reagieren und – falls nötig – anwaltliche Hilfe beim Widerspruch und ggf. im Klageverfahren hinzuziehen.

Schöne Grüße!

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