Bilder unerlaubt auf eBay verwendet

17. September 2008 01:16 |
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Internetauktionen


Beantwortet von

Hallo.

Ich habe folgendes Problem:
Ich hatte bei Ebay einen Satz Porsche 997 Carrera S Räder mit Sommerbereifung eingestellt, inkl. 12 Bilder die vor meiner Garage aufgenommen wurden. Dies kann durch die orig. Bilder bestätigt werden.
Da ich mich nun allerdings entschlossen habe die Räder nicht über Ebay zu verkaufen, habe ich die Auktion beendet.
Nun musste ich heute mit erschrecken feststellen das sich ein User an meinen Bildern bedient hat und diese nun bei Ebay reingesetzt hat um seine Räder mit Winterbereifung anzubieten. Ich finde dies eine echte sauerei!

Wie soll ich nun vorgehen? Die Ebay Kundenberatung habe ich bereits informiert. Soll ich die Sache rechtlich verfolgen lassen?

Ich freue mich sehr über eine Antwort.

Mfg F.H.
17. September 2008 | 02:50

Antwort

von


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Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Sie können den Verwender also auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Zusätzlich können Sie auch Lizenzgebühren von ihm verlangen. Grundsätzlich hat sich der Verwender auch strafbar gemacht, jedoch dürfte die Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit relativ schnell eingestellt werden.

Ich würde anregen, über Ebay die Löschung der Fotos zu verlangen. Wenn dies nicht via Ebay funktioniert, können Sie einen Anwalt beauftragen, die Löschung einzufordern und den Verwender abzumahnen.

Ob Sie die Sache rechtlich verfolgen lassen, können nur Sie entscheiden. Hierbei sollten Sie beachten, daß eine rechtliche Verfolgung durch einen Anwalt Kosten auslöst, die Sie begleichen müssen und bei denen es nicht gesichert ist, daß die Gegenseite sie Ihnen ersetzen kann oder wird.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


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