17. September 2008
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02:50
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Sie können den Verwender also auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Zusätzlich können Sie auch Lizenzgebühren von ihm verlangen. Grundsätzlich hat sich der Verwender auch strafbar gemacht, jedoch dürfte die Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit relativ schnell eingestellt werden.
Ich würde anregen, über Ebay die Löschung der Fotos zu verlangen. Wenn dies nicht via Ebay funktioniert, können Sie einen Anwalt beauftragen, die Löschung einzufordern und den Verwender abzumahnen.
Ob Sie die Sache rechtlich verfolgen lassen, können nur Sie entscheiden. Hierbei sollten Sie beachten, daß eine rechtliche Verfolgung durch einen Anwalt Kosten auslöst, die Sie begleichen müssen und bei denen es nicht gesichert ist, daß die Gegenseite sie Ihnen ersetzen kann oder wird.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.