14. Januar 2023
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02:38
Antwort
vonRechtsanwältin Katharina Larverseder
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Rundfunkgebühren werden als verwaltungsrechtliche Festsetzungsbescheide erlassen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist (ein Monat) werden diese Bescheide rechtskräftig und sind damit unanfechtbar. Dieser rechtskräftige Bescheid ist nun zugleich ein wirksamer Vollstreckungstitel. Reagiert der Schuldner auf weitere Zahlungsaufforderungen nicht, wird dieser Titel nun bei den jeweiligen Vollstreckungsorganen mit der Bitte um Amtshilfe weitergeleitet.
Die Zusendung der Schreiben erfolgt auf dem Postwege. Hierbei gilt ein Schreiben am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Einen besonderen Nachweis benötigt die Behörde nicht. Auch sind die einzelnen Mahnungen keine Voraussetzung für den Vollstreckungstitel. Für diesen reicht es alleine aus, dass die Widerspruchsfrist von einem Monat erfolglos abgelaufen ist.
Der von Ihnen geschilderte Vorgang kann daher durchaus rechtmäßig sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit dennoch ein wenig weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin