Sehr geehrte Fragende,
im Rahmen der Privatautonomie ist es dem Fabrikverkaufsunternehmen gestattet, selbst zu entscheiden, mit wem es welches Geschäft abschließen möchte, d.h. die Waren im Verkaufsraum sind nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum), das dann an der Kasse angenommen wird. Bis dahin kann es der Inhaber jederzeit auch verweigern.
D.h. wenn nun Sachen erst gar nicht Ihnen angeboten werden sondern einem anderen Unternehmen, so ist das die freie Entscheidung des Fabrikverkäufers.
Fraglich ist hier natürlich, ob der Chef des Unternehmens das weiß, denn ich denke, wenn Sie gute Kundin sind, dass das nicht in seinem Interesse sein kann. Ich denke, er weiss nicht, was die Verkäuferin hier macht.
Reden sie mit ihm, weisen ihn darauf hin und machen mit ihm vielleicht vorab schon ein Angebot, dass Sie dann den guten Zuschlag bekommen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
im Rahmen der Privatautonomie ist es dem Fabrikverkaufsunternehmen gestattet, selbst zu entscheiden, mit wem es welches Geschäft abschließen möchte, d.h. die Waren im Verkaufsraum sind nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum), das dann an der Kasse angenommen wird. Bis dahin kann es der Inhaber jederzeit auch verweigern.
D.h. wenn nun Sachen erst gar nicht Ihnen angeboten werden sondern einem anderen Unternehmen, so ist das die freie Entscheidung des Fabrikverkäufers.
Fraglich ist hier natürlich, ob der Chef des Unternehmens das weiß, denn ich denke, wenn Sie gute Kundin sind, dass das nicht in seinem Interesse sein kann. Ich denke, er weiss nicht, was die Verkäuferin hier macht.
Reden sie mit ihm, weisen ihn darauf hin und machen mit ihm vielleicht vorab schon ein Angebot, dass Sie dann den guten Zuschlag bekommen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Rückfrage vom Fragesteller
6. Oktober 2007 | 18:33
Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie haben mir weitergeholfen.
Der Chef des Unternehmens hat dies sogar untersagt.
Sie haben recht, er weiss es nicht. Ich habe nur nach einer Möglichkeit gesucht dies ohne Chef mit der Verkäuferin zu klären um für diese Probleme zu vermeiden. Aber es bleibt mir wohl keine andere Wahl als dies mit dem Chef zu besprechen.
Nochmal vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
6. Oktober 2007 | 22:03
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!