Sehr geehrte Fragestellerin,
nach Ihrer Schilderung spricht sehr viel dafür, dass Sie einer betrügerischen Masche aufgesessen sind. Die BaFin hat dieses Vorgehen bereits ausdrücklich als unerlaubtes Geschäftsmodell beschrieben. In einer solchen Situation ist es wichtig, abgestuft vorzugehen. Zunächst sollten Sie Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten, damit die Ermittlungsbehörden tätig werden und Ihre Rechtsposition für spätere Ansprüche gesichert ist. Zugleich ist es sinnvoll, die BaFin darüber zu informieren, dass Sie betroffen sind, damit Ihr Fall in die laufenden Ermittlungen einbezogen wird.
Neben diesen Schritten dürfte es auch zielführend sein, zivilrechtlich tätig zu werden. Da Sie Geld auf konkrete Empfängerkonten überwiesen haben, besteht die Möglichkeit, dort eine Pfändung zu beantragen. Innerhalb der EU lässt sich eine solche Kontenpfändung regelmäßig schnell durchsetzen, sofern die genauen Kontodaten des Empfängers vorliegen. Parallel dazu haben Sie bereits richtig gehandelt, indem Sie Ihre Bank aufgefordert haben, die letzten Zahlungen zurückzurufen.
Zu bedenken ist außerdem, dass die Täter Ihre persönlichen Daten und Bankverbindungen kennen. Sie sollten daher besonders aufmerksam auf ungewöhnliche Kontobewegungen achten und vorsorglich eine Schutzmeldung bei der Schufa oder anderen Auskunfteien in Betracht ziehen. Ebenso wichtig ist es, bei weiteren Kontaktaufnahmen durch vermeintliche Finanzdienstleister größte Vorsicht walten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolaus Lutje
Rechtsanwalt
nach Ihrer Schilderung spricht sehr viel dafür, dass Sie einer betrügerischen Masche aufgesessen sind. Die BaFin hat dieses Vorgehen bereits ausdrücklich als unerlaubtes Geschäftsmodell beschrieben. In einer solchen Situation ist es wichtig, abgestuft vorzugehen. Zunächst sollten Sie Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten, damit die Ermittlungsbehörden tätig werden und Ihre Rechtsposition für spätere Ansprüche gesichert ist. Zugleich ist es sinnvoll, die BaFin darüber zu informieren, dass Sie betroffen sind, damit Ihr Fall in die laufenden Ermittlungen einbezogen wird.
Neben diesen Schritten dürfte es auch zielführend sein, zivilrechtlich tätig zu werden. Da Sie Geld auf konkrete Empfängerkonten überwiesen haben, besteht die Möglichkeit, dort eine Pfändung zu beantragen. Innerhalb der EU lässt sich eine solche Kontenpfändung regelmäßig schnell durchsetzen, sofern die genauen Kontodaten des Empfängers vorliegen. Parallel dazu haben Sie bereits richtig gehandelt, indem Sie Ihre Bank aufgefordert haben, die letzten Zahlungen zurückzurufen.
Zu bedenken ist außerdem, dass die Täter Ihre persönlichen Daten und Bankverbindungen kennen. Sie sollten daher besonders aufmerksam auf ungewöhnliche Kontobewegungen achten und vorsorglich eine Schutzmeldung bei der Schufa oder anderen Auskunfteien in Betracht ziehen. Ebenso wichtig ist es, bei weiteren Kontaktaufnahmen durch vermeintliche Finanzdienstleister größte Vorsicht walten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolaus Lutje
Rechtsanwalt