19. Februar 2024
|
15:04
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
Mädewalder Weg 34
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die freiwillige Rückzahlung des Geldes wird im Strafverfahren als Zeichen des guten Willens interpretiert werden und wahrscheinlich einen positiven Einfluss auf das Strafverfahren haben. Es zeigt, dass Ihre Tochter die Angelegenheit ernst nimmt und bereit ist, die Folgen des Fehlverhaltens zu mindern. Dies wird idR bei der Festlegung des Strafmaßes berücksichtigt werden. Sie sollten daher bereits im Ermittlungsverfahren der Ermittlungsbehörde mitteilen, dass der Schaden behoben wurde. Möglicherweise wird dann das Strafverfahren eingestellt.
Es besteht allerdings das Risiko, dass die beschlagnahmte Summe als Gewinn aus der Straftat eingezogen wird und Ihre Tochter quasi doppelt zahlt. Allerdings kann dies auch erfolgen, wenn Ihre Tochter später erst den Schaden ausgleicht.
Rechtsanwaltsgebühren die bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüche die aus einer Straftat herrühren entstehen, müssen idR. vom Täter ausgeglichen werden. Wenn Ihre Tochter den Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes ausgleicht, vermeidet sie Anwaltskosten ggf. auch Gerichtskosten.
Ohne Kenntnis der genaue Umstände und der Ermittlungsakte kann auf Ihre Fragen allerdings nur allgemein geantwortet werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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