Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie, zumindest im Sinne des PayPal-Verkäuferschutzes, nicht korrekt gehandelt haben.
PayPal bietet eine Plattform für Geldtransfer an, die unter bestimmten Vorraussetzungen Schutz für alle Beteiligten bietet.
In den AGB unter dem Stichwort 2.2 Zahlungsabwicklung heißt es:
Wenn eine Rückzahlung für eine an Ihr Konto gerichtete Zahlung besteht, belasten wir möglicherweise Ihr Konto dafür.
Das heißt Sie haben mit PayPal vereinbart, dass PayPal aufgrund einer Rückbuchung Ihr Konto mit dem entsprechenden Betrag belasten darf. PayPal bietet seinerseits einen Verkäuferschutz, der die Belastung des Verkäuferkontos ausschließt, wenn der Verkäufer 3 Punkte beachtet:
1. Wahl einer Versandart, für die sie einen Versandbeleg oder eine Tracking-Nummer bekommen.
2. Versand der Waren nur an die bei den Transaktionsdetails angegebene Versandadresse des Käufers.
3. Versand innerhalb von sieben Tagen nach Zahlungseingang.
Nach Ihrer eigenen Schilderung haben Sie sich nicht an Punkt 2 gehalten, sodass für Ihre Transaktion der Verkäuferschutz nicht gilt.
Gutschriften erfolgen bei PayPal unmittelbar nach Zahlungseingang/Zahlungsbeleg, so dass allein aufgrund der Buchung auf Ihrem PayPal Account Sie gerade nicht davon ausgehen konnten, dass die Zahlung "sicher" ist.
Zusammenfassend kann man sagen, dass PayPal wohl einen Anspruch auf Zahlung der € 950 hat.
Mit einer Anzeige seitens PayPal ist nicht zu rechnen, da nach Ihrer Schilderung keine strafrechtlich relevanten Handlungen zu erkennen sind. Sollten sie allerdings nicht zahlen ist letztendlich mit einer Klage vor einem Zivilgericht zu rechnen, wodurch sich Ihre Kosten weiter erhöhen werden.
Sie selbst müssen versuchen gegen den Käufer, dessen Adresse Sie aufgrund der Ebayauktion haben (sollten), vorzugehen. Da die Zahlung des Kaufpreises zurückgebucht wurde, haben Sie weiterhin einen Anpruch auf Zahlung des Kaufsumme. Inwieweit diese durchsetzbar ist kann im Rahmen dieser Erstberatung auch aufgrund fehlender Informationen nicht beantwortet werden. Es ist jedoch sehr wahrscheinich, das Sie professionellen Betrügern aufgesessen sind und daher nur schwer an Ihr Geld kommen werden.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Guten Morgen,
ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Frage. Sie schrieben, dass ich "zumindest im Sinne des PayPal-Verkäuferschutzes, nicht korrekt gehandelt habe". Besteht dennoch, im Fall einer Klage vor einem Zivilgericht seitens PayPal, die Möglichkeit, dass ich Recht bekomme und nicht für den entstandenen Schaden aufkommen muss? Da ich meine Pflichten als Verkäufer (ohne Beachtung der PayPal AGB) vollends erfüllt habe. Im übrigen dürfte PayPal doch gegen solche Sachen versichert sein oder sehe ich das falsch? Bitte teilen Sie mir Ihre objektive Meinung mit, da der Schaden für mich horrend ist.
MfG
Sehr geehrtr Fragesteller,
gerade deshalb, weil Sie sich nicht auf den PayPal-Verkäuferschutz berufen können kann PayPal bereits aufgrund seiner AGB Ihr Konto mit der Summe belasten und letztendlich Zahlung von Ihnen fordern.
Inwieweit PayPal dagegen versichert ist, ändert nicht an dem grundsättzlichen Zahlungsanspruch gegen Sie. Obwohl ich nicht glaube dass PayPal, außer in den Fällen bei denen der PayPal-Verkäuferschutz anzuwenden ist, hinsichtlich Zahlungsausfalls versichert ist. Schließlich ist PayPal "nur" eine Plattform um Zahlungen abzuwickeln. Mit den eigentlichen Vertrag der erfüllt werden soll hat PayPal nichts zu tun.
Da Sie aber im Verhältnis zu Ihrem eigentlichen Vetragspartner insoweit richtig gehandelt haben, dass Sie die Wünsche nach der Lieferadrese nachgekommen sind, haben Sie gegen diesen weiterhin einen Zahlungsanspruch. Ob dieser sich allerdings durchsetzen lässt ist aus bereits oben genannten Gründen zweifelhaft.
Das der Betrag für Sie horrend ist, sollte jeder verstehen können. Sie müssen jedoch ebenfalls bedenken, dass gerade PayPal bereits auf seiner Startseite über den Link "Sicherheits-Center" - "Unsere Sicherheitsmaßnahmen für Verkäufer" Hinweise für sicheres Verkaufen gibt, die den PayPal-Verkäuferschutz ermöglichen.
Es tut mir leid Ihnen keine bessere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt