6. Juli 2022
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10:00
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn sich tatsächlich gut nachweisen lässt, dass der Ihnen angebotene und von Ihnen erworbene Freischneider nicht der ist, den Sie bekommen haben, ist der Kaufvertrag nicht erfüllt.
Dann kann man Lieferung der richtigen Ware verlangen oder auch vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Rückfrage vom Fragesteller
13. Juli 2022 | 08:51
Danke für die Antwort, ja lässt sich anhand von Angebotsbildern und auch Aussagen im Gesprächsverlauf einwandfrei nachweisen.
Anzeige bei der Polizei ist auch erstattet und am laufen.
Wenn ich nun einen RA beauftrage, muss dann der Verkäufer am Ende alles zahlen, oder bleibe ich auf Kosten sitzen? Denn dann hätte ich zwar Recht bekommen, aber trotzdraufgelegt. Es geht ja um rund 500€ letztlich nur.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
13. Juli 2022 | 08:54
Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, zahlen Sie (oder Ihre Rechtsschutzversicherung) diesen erstmal. Die Kosten würde man aber als Schadensersatz der Gegenseite auferlegen.