Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn der Kühlschrank als uneingeschränkt funktionierend verkauft wurde, aber das Kühlteil defekt ist und es bereits bei Übergabe war, dann liegt ein Sachmangel gemäß § 434 BGB
vor und Sie haben gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß § 439 BGB
, die bei einem gebrauchten Kühlschrank von privat in der Regel auf Beseitigung des Mangels durch Reparatur beschränkt ist. Eine Rückgabe des Kühlschranks gegen Rückzahlung des Kaufpreises kommt erst in Betracht, wenn der Verkäufer die Nachbesserung endgültig verweigert oder die Reparatur fehlgeschlagen ist, was nach zwei erfolglosen Versuchen vermutet wird (§ 440 BGB
).
Allerdings müssten Sie im Streitfalle beweisen, dass der Kühlschrank bereits bei Übergabe defekt war und nicht durch den Transport, Aufstellung oder falsche Bedienung kaputt gegangen ist, weshalb eine gütliche Einigung mit dem Verkäufer angestrebt werden sollte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 13.08.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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