Betrug an eine Versicherung

23. Mai 2022 10:30 |
Preis: 48,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


14:26
Guten Tag,

mir und meiner Frau wird vorgeworfen unsere Versicherung betrogen zu haben.

Es wird uns folgendes unterstellt:
Wir sollen von unser Bank Bargeld abgehoben haben in Höhe von 15000,00 Euro.
Mit dieser Summe hätten wir ,,vorgetäuscht' ein Auto am nächsten Tag kaufen zu wollen.
In der Nacht (am Tag wo das Geld abgehoben wurde und am nächsten Tag der Autokauf) von Freitag auf Samstag wurde bei uns eingebrochen. Es wurde das Bargeld in Höhe von 15000,00 Euro, Schmuck und Elektroartikel entwendet.

Uns wird Betrug vorgeworfen. Den Einbruch und die geklauten Gegenstände (Bargeld, Schmuck und Elektroartikel) soll von uns geplant und durchgeführt worden sein. Wir sollen den Betrug durchgeführt haben um Geld von der Versicherung zu erhalten.

Meine Frau ist nicht vorbestraft, ich wurde 2017 verurteilt wegen schweren Diebstahl.
Ich habe 94 Tagessätze erhalten. Danach bin ich nicht wieder auffällig geworden und habe die Strafe direkt bezahlt.

Wie können wir vorgehen?
Mit welcher Strafe müssen wir rechnen?
Komme ich wegen meiner Vorstrafe ins Gefängnis?

Wir sind verheiratet und planen eine Familie zu gründen. Ich möchte nicht in Gefängnis und möchte wissen was mich erwartet.

Ich danke Ihnen, bleiben Sie gesund.
23. Mai 2022 | 11:25

Antwort

von


(2320)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Ihr erster Schritt sollte dahin gehen, dass sowohl Sie als auch Ihre Ehefrau einen Rechtsanwalt beauftragen. Gegebenenfalls kann es aber ausreichen, wenn nur einer von Ihnen einen Anwalt beauftragt, damit zunächst Akteneinsicht genommen wird. Sodann kann man entscheiden, ob sowohl Sie als auch Ihre Ehefrau, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, sich anwaltlich vertreten lassen oder beispielsweise nur Sie.

Da hier nach Ihrer Schilderung keine unterschiedlichen Handlungen Sie und Ihre Ehefrau betreffen vorzuliegen scheinen, ist es aus Kostengründen empfehlenswert, sich zumindest vorerst auf die Beauftragung eines Anwalts zu beschränken.


2.

Aus der Akte lässt sich dann ersehen, was Ihnen vorgeworfen wird und wie es zu diesem Vorwurf kommen konnte. Was Ihnen vorgeworfen wird, deuten Sie in Ihrer Sachverhaltsschilderung bereits an. Sie sollen einen Einbruchsdiebstahl vorgetäuscht haben um sich Versicherungsleistungen zu erschleichen.

Für eine Verteidigung ist es unbedingt erforderlich, den Sachverhalt, den die Staatsanwaltschaft ermittelt hat, genau zu kennen.

Also nochmals: Sie sollten einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen, zumal es sich hier nicht um eine Bagatelle handelt.


3.

Mit welcher Strafe Sie rechnen müssen, lässt sich nur ganz grob mutmaßen. Hier fehlen jegliche Anhaltspunkte bezüglich beispielsweise Ihres Einkommens, Ihrer Verpflichtungen etc.

Ferner ist, angenommen es liegt tatsächlich ein Versicherungsbetrug vor, nicht ersichtlich, welchen Tatbeitrag einerseits Sie und andererseits Ihre Ehefrau geleistet haben sollen.

Im jetzigen Verfahrensstand über das Strafmaß zu spekulieren kommt also dem Versuch des Kaffeesatzlesens gleich.

Bei Ihrer Ehefrau könnte ich mir noch eine Geldstrafe vorstellen, bei Ihnen vielleicht eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber das sind reine Spekulationen, denen kein besonderer Wert zukommt.


4.

Aufgrund Ihrer Schilderung rechne ich allerdings nicht damit, dass Sie zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 23. Mai 2022 | 12:18

Guten Tag,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Zu meiner Frau:
-26 Jahre alt
-Teilzeit beschäftigt in einer Tankstelle (noch befristet 1 Jahr)
-derzeit in einer Privatinsolvenz
-seitdem Dezember 2021 mit mir verheiratet
-nicht vorbestraft und bisher nicht auffällig geworden

Zu meiner Person:
-26 Jahre alt
-Vollzeit unbefristeter Arbeitsvertrag
-seitdem Dezember 2021 verheiratet mit meiner Frau
-verurteilt worden im Jahr 2017 wegen schweren Diebstahl bei meinem alten
Arbeitgeber und zu 94 Tagessätzen verurteilt. Die Strafe wurde sofort beglichen.
-ich bin nicht verschuldet und seitdem nie wieder negativ in Erscheinung getreten.

Bei dem Einbruch den wir geplant haben sollen um Geld von der Versicherung zu erhalten, soll
ein Schaden in Höhe von 25000,00 Euro entstanden sein. Durch das Geld, den Schmuck und Elektroartikel.
Es soll also Betrug wegen einem gefälschten Einbruch vorliegen.

Meine Frau soll also mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Geldstrafe erhalten?
Und ich soll ins Gefängnis gehen?

Können Sie mit diesen Daten/Informationen bitte näher auf unsere Strafen eingehen und was uns eventuell erwartet? Ich möchte lediglich Ihre Vermutung als Experte erhalten, um mich auf die Situation und die Umstände vorzubereiten.

Ich wünsche Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Mai 2022 | 14:26

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Prognosen bezüglich des Strafmaßes sind ohne Kenntnis des Aktenstands immer problematisch, weil es sich letztlich um nicht mehr als um vage Schätzungen handelt.


2.

Angenommen, Sie würden verurteilt, würde ich bei beiden , also bei Ihnen als auch bei Ihrer Ehefrau, maximal mit einer Haftstrafe rechnen, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Dass Sie vermutlich zu einer Haftstrafe mit Bewährung verurteilt würden, hatte ich schon in meiner Antwort gesagt. Das hieße dann, Sie müssten [b]nicht [/b]ins Gefängnis.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

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