Betreibsprüfung

7. Januar 2009 15:43 |
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Steuerrecht


Guten Tag,
Meine Situation.Ich habe aus drohender Arbeitslosigkeit 2003 eine Beratung im Werkzeugbau gegründet. In Zusammenarbeit mit Der IHK und einem Steuerberater habe ich dann mein Geschäftskonzept erstellt und konnte mit diesem Konzept das Unternehmen gründen. Ich war auch in der glückliche lage sofort einen Kunden in Brasilien zu offerieren. Bedienung war, das ich auch in Brasilien arbeiten muste. Dies habe ich mit meinem Steuerberater besprochen und ausgearbeitet. ich habe gegenüber dem Finanzamt auf Pauschbeträgen (Übernachtung und Verpflegung) abgerechnet. Ich wurde von meinem Steuerberater darauf hingewiesen, das ich immer nur längsten 90 Tage in Brasilien bleiben darf, sonst würden die pauschbeträge nicht greifen. Was er mir nicht gesagt hat, das zwischen den Besuchsdekanden min. 4 Wochen in Deutschland sein müssten. Das hätte ich ohne Probleme leisten können. Dieser Sachverhalt hat sich durch eine Betriebsprüfung vom Betriebsprüfer des Finanzamtes herausgestellt. Ich habe dann 2 Jahre auf der Basis der Pauschbeträge gearbeitet und sehr zeitnah meine Steuererklärung abgegeben. Das hat nie zu Fragen von seiten des Finanzamtes geführt.(Durch diesen Umstand habe ich auch nie an Kompetenz meines Steuerberaters gezweifelt) Nach meiner entgültigen Rückkehr nach Deutschland habe ich das Unternehmen abgemeldet und prompt habe ich eine BP des Finanzamtes bekommen. Mit dem o.a. Ergebnis. das Finanzamt hat die Pauschbeträge nicht anerkannt. Das hat zu einer hohen Steuernachforderung geführt. Ich bin der Meinung, das es sich hierbei um einen Beratungsfehler meines Steuerberaters handelt. Wie der Betriebsprüfer das Gesetzt gefunden hat, hätte der Steuerberater dieses Gesetzt auch finden müssen und mir mitteilen das ich zwischen zwei Aufenthalten min. 4 wochen liegen müssen. Mein Steuerberater sieht aber keinen Handlungsbedarf. Er hat nach seinen Aussagen alles richtig gemacht. Ich musste inerhalb kurzer Zeit einen beträchtlichen Betrag an das Finanzamt nachzahlen. Eine Stundung wurde nur in einem geringen Masse geduldet. Meine Rechtschutzversicherung übernimmt auch keine Kosten, sodas ich im Moment sehr schlecht dastehe. Das Geld um einen aufwendigen Prozess gegen meinen Steuerberater zu führen habe ich auch nicht. Ich hoffe, ich finde eine kompetente Person die mir mit Rat und Tat zur Seite steht. ich habe auch meine Unterlagen bereits einen andern Steuerberater zur Durchsicht gegeben. Ich bekomme keine Rückantwort. Also hoffe ich hier auf gute bezahlbare Hilfe.

in diesem Sinne.
Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.

Ich gehe nach Ihrem Vortrag davon aus, dass Sie die Erfolgsaussichten einer Schadensersatzforderung gegen den Steuerberater prüfen lassen wollen. So wie Sie dies hier schildern, hat er Ihnen die Voraussetzungen für eine Anerkennung von Dienstreisen nicht hinreichend erläutert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die ersten 90 Tage sicher anerkannt werden konnten, aber die darauf folgenden Reisen aber offensichtlich nicht mehr.

In der zivilgerichtlichen Klage gegen den Steuerberater müssten Sie darlegen, dass er Sie falsch beraten hat, obwohl er genau wusste, dass Sie flexibel in Ihrer Auftragsdurchführung waren und dann auch tatsächlich einen Monat in Deutschland hätten bleiben können. Für diese Bedingung sind Sie beweispflichtig. Haben Sie hinsichtlich der Beratung wegen der Dienstreise eine schriftliche Äuérung erhalten oder wurden hier nur mündlich Beratungen und Gestaltungshinweise gegeben? Je mehr Unterlagen Sie bereitstellen können, die die Beratung dokumentieren, um so einfacher lässt sich ein möglicher Beratungsfehler dokumentieren und nachweisen.

Der Schaden besteht allerdings nur in der Höhe der festgesetzten und gezahlten Steuer, soweit hier das zu versteuernde EInkommen nicht durch die Reisekosten gemindert wurde.

Außerdem ist hier die Frage der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Brasilien von Bedeutung. Hat er Sie darüber aufgeklärt, bei welcher Gestaltung Sie in Brasilien (einkommen-)steuerpflichtig werden und wann in Deutschland und welche Gestaltung am günstigsten ist?

Falls Sie die Kosten einer Zivilklage nicht aufbringen können ist zu prüfen, ob bei Ihnen nicht die Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe vorliegen.

Ich kann Sie hier gerne weiter beraten, falls Sie dies wünschen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen,

mit freundlichen Grüßen


Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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