Besteuerung meiner Altersrente.

24. Februar 2015 09:47 |
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Generelle Themen


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe seit Mitte 1997 eine Altersrente in Höhe von 1353.- € ( Betrag Febr. 2015).
Mein letzter vom Finanzamt Saarbrücken erhaltene Steuerbescheid aus 2009 lautete:
Zu versteuerntes Einkommen 7207.- € zu versteuern nach dem Grundtarif 7207.-, festzuset-
zende Einkommensteuer 0,00.
2011 habe ich telefonisch mich erkundigt, wie die Situation jetzt ist und der Herr sagte mir, daß
ich weiterhin keine Veranlagung machen muß.Dafür habe ich aber keinen Beweis (Telefon!).
Mitlerweile sind wieder 3 Jahre vergangen und ich möchte gerne von Ihnen wissen, wie ich
weiter verfahren muss.

Mit freundlichen Grüßen
M. Becker
Sehr geehrter Ratsuchender,

gern nehme ich wie folgt zu Ihrer Anfrage Stellung:

Als Altersrentner müssen Sie nur dann Steuern zahlen, wenn Sie mit Ihren Einkünften über dem Grundfreibetrag liegen. Das ist aktuell dann der Fall, wenn Sie über mehr als 8.354 Euro im Jahr als Alleinstehender oder mehr als 16.708 Euro als Verheirateter verfügen.

Nach Ihrer Schilderung sind Sie demgemäß nicht steuerpflichtig. Sie müssen daher auch keine Steuererklärung abgeben.

Im Übrigen würde sich das Finanzamt für den Fall, dass es von Ihnen eine Steuererklärung erwartet, schriftlich bei Ihnen melden und Sie unter Fristsetzung zur Abgabe der Steuererklärung auffordern.

Sie müssen daher derzeit nichts veranlassen.

Sollte Klärungsbedarf offen geblieben sein, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Wundke
Rechtsanwalt
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