Besichtigungrecht zum Verkauf einer ETW, wenn nur ein Eigentümer verkaufen will

| 22. Januar 2024 13:35 |
Preis: 50,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


14:33
Hallo,

meine Ex-Frau und ich haben eine gemeinsame Wohnung (50:50), welche ich verkaufen will und sie nicht verkaufen will. Das ist auch dem Mieter bekannt, deshalb will er mir einen Besichtigungstermin für aktuelle Kaufinteressenten verwehren und nur zulassen, wenn wir Beide verkaufen wollen.

Das Recht, dass der Mieter den Eigentümer für eine Besichtigung bei Verkauf reinlassen muss, kenne ich . Die Frage ist: Ob mir als Vermieter das Besichtigungsrecht nur zusteht, wenn auch meine Ex-Frau verkaufen will!? Oder ob ich unabhängig von dieser auch das Besichtigungsrecht habe!?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,



Einsatz editiert am 22. Januar 2024 13:54

Einsatz editiert am 22. Januar 2024 13:54
22. Januar 2024 | 14:06

Antwort

von


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Guten Tag, grds. muss der Mieter Sie bei einem Beabsichtigten Verkauf auch in die Wohnung lassen. Dazu muss der Verkauf allerdings bereits beschlossen bzw. hinreichend konkretisiert sein. Dies ist hier nicht der Fall. Es waere anders wenn Sie sich zB einig waeren und einen Termin mit einem Makler oder Kunden haetten. Ein anderer Grund zur Besichtigung koennte allenfalls ein Schaden sein oder ein Mangel aber dann duerfen Sie auch nur den Teil der Wohnung besichtigen und nicht alles - was vermutlich ihre Intention war um einmal den allg. Zustand zu sehen. VG Schulze


Rückfrage vom Fragesteller 22. Januar 2024 | 14:21

Hallo Herr Schulze,

danke für die schnelle Antwort!

D. h. dass die Besichtigungs-Verweigerung des Mieters korrekt ist und ich mich mit meiner Ex-Frau zum Verkauf der Wohnung erst einigen muss!?

VG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Januar 2024 | 14:33

ja korrekt. Sie müssen sich da erst einig werden. VG Schulze

Ergänzung vom Anwalt 10. März 2024 | 22:29
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Bewertung des Fragestellers 22. Januar 2024 | 14:35

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