gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes, gerne wie folgt.
Zunächst ist Ihnen zu raten, keine Aussagen gegenüber der Polizei zu tätigen, bis der Umfang der erhobenen Vorwürfe, namentlich die Anzahl der gefundenen Dateien, bekannt ist. Hierzu sollten Sie einen Verteidiger mit der Akteneinsicht beauftragen undsodann die weiteren Schritte planen. Ohne Akteneinsicht ist es regelmäßig schwer, eine treffende Begründung für eine evtl. einzulegende Beschwerde gegen die Sicherstellung des PC und der Datenträger zu formulieren.
Sollten auf Ihrem PC tatsächlich kinderpornographische Materialien gefunden werden besteht die Gefahr, dass der Rechner im Rahmen eines Strafverfahrens der Einziehung unterliegt, also entschädigungslos an den Staat fällt. Da es bei dem PC um ein Beweismittel handelt kann ich Ihnen bereits jetzt wenig Hoffnung machen, diesen zeitnah zurückzuerhalten. Die Überprüfung bei der Kriminaltechnik nimmt regelmäßig mehrere Monate in Anspruch. Vor Abschluss der Überprüfung ist eine Rückgabe nahezu aussichtslos.
Bzgl. der CD´s, deren Überprüfung oftmals einwenig schneller von statten geht, sieht die Sache ein klein wenig anders aus. Hier kann,soweit nach Überprüfung nicht automatisch eine Rückgabe erfolgt, eine Beschwerde durchaus aussichtsreich sein.
Insgesamt ist Ihnen, wie ausgeführt, zunächst dringend die Einschaltung eines versierten Strafverteidigers zu raten. Gerne können Sie sich hierfür auch an meine Kanzlei wenden.
Je nach Lage der Beweise kann wohlmöglich eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden. Dies hätte den nicht zu unterschätzenden Vorteil, nicht einer öffentlichen Verhandlung ausgesetzt zu sein, was im Bereich dieser, doch sehr unerfreulichen Straftatbestände, oftmals ein durchaus erstrebenswertes Ziel darstellt.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne für Ergänzungen sowie ggf. für die weitere Interessenwahrnehmung im Rahmen eines Mandats, gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
zunächst vielen Dank für die Info!Da ich in einem anderen PLZ-Bereich wohne, wüsste ich gerne, ob eine Mandantschaft bei Ihnen Sinn macht?
Zu dem Thema gibt es nämlich noch reichlich Erklärungsbedarf.
Wird das von der RS-Vers. bezahlt? Ich bin noch bis Juni bei der Auxilia nach § 26 ARB versichert, danach wollte ich den Anbieter wechseln.
mfg
M
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich lassen sich solcherlei Mandate auch per Telefon, E-Mail oder Fax abwickeln. Ich habe da bislang, auch in vergleichbaren Fällen, recht gute Erfahrungen mit gemacht. Inwieweit Ihnen dies zusagt, vermag ich nicht zu beurteilen.
Eine Rechtsschutzversicherung wird höchst wahrscheinlich nicht eintreten, da es sich hier um ein reines Vorsatzdelikt handelt, welches regelmäßig nicht vom Versicheurngsschutz gedeckt ist.
Ich hoffe Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantwortet zu haben und stelle die telefonische Kontaktaufnahme unter obiger Rufnummer anheim.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt