Beschäftigung unterhalb der Entgeltgruppe

| 27. April 2023 19:28 |
Preis: 50,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Fragen zur Tätigkeit nach Arbeitsvertrag

Ich arbeite im Öffentlichen Dienst und darf laut Abeitsvertrag nur innerhalb der Entgeltgruppe eingesetzt werden. Ich bekomme die E8 und werde wegen Personalmangel auf einer E6 Stelle eingesetzt und zwar seit 2 Jahren.

Besteht die Chance auf eine einstweilige Verfügung und wie lange würde das dauern?
27. April 2023 | 20:56

Antwort

von


(697)
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn weder nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag die Versetzung möglich ist, können Sie beim Arbeitsgericht Klage auf Feststellung erheben, mit dem Antrag das Sie nach EG 8 eingesetzt werden müssen. Eine einstweilige Anordnung wird wohl ohne Erfolg bleiben, da der Sachverhalt bereits zwei Jahre andauert und somit die Dringlichkeit fraglich ist.

Die Dauer des Gerichtsverfahrens ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Der Erste Termin (Gütetermin) wird in der Regel innerhalb von ca. 1 Monat nach Klageeinreichung bestimmt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Simone Sperling
---------------------------------------
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)

Datenschutz:
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