27. April 2023
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20:56
Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn weder nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag die Versetzung möglich ist, können Sie beim Arbeitsgericht Klage auf Feststellung erheben, mit dem Antrag das Sie nach EG 8 eingesetzt werden müssen. Eine einstweilige Anordnung wird wohl ohne Erfolg bleiben, da der Sachverhalt bereits zwei Jahre andauert und somit die Dringlichkeit fraglich ist.
Die Dauer des Gerichtsverfahrens ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Der Erste Termin (Gütetermin) wird in der Regel innerhalb von ca. 1 Monat nach Klageeinreichung bestimmt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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