ich bin geneigt, es mit Dale Carnegie zu sagen: "Sorge Dich nicht, lebe."
Ob es überhaupt zu einer Änderung im Beamtenrecht kommt, steht völlig in den Sternen. Die von Ihnen zitierte Passage im Koalitionsvertrag lehnt sich ja nicht umsonst an die Formulierung in Art. 33 V GG an, daß das Recht des öffentlichen Dienstes in Anlehnung an die Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln ist. Ob sich hier überhaupt für die Zukunft etwas ändert, ist völlig offen; schließlich sind auch Beamte Wähler.
Selbst wenn in den von Ihnen angesprochenen Punkten eine Änderung erfolgen sollte, kann diese immer nur für die Zukunft gelten, also die bestehenden Beamtenverhältnisse nicht berühren. Hier gilt der aus dem Grundrecht der freien Berufsausübung geschützte Vertrauensgrundsatz. Etwaige Änderungen können damit nur künftige neu begründete Beamtenverhältnisse berühren, nicht aber bestehende.
Ich hoffe, ich habe Ihnen die ersten Befürchtungen genommen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Auch ich teile Ihr Lebensmotto. Ich habe die Frage jedoch nicht nur aufgrund von Befürchtungen gestellt, sondern auch aus rein juristischer Neugier. Ich möchte Sie darum bitten, dass mir Ihre Antwort noch ein wenig präzisieren: Ist es rein rechtlich MÖGLICH, dass irgendeine Bundesregierung in der Zukunft das Pensionsverfahren und die Lebenszeitverbeamtung abschafft, SOLLTE das Grundgesetz - wie von mir beschrieben - geändert werden? (ohne dass es erneut einer weiteren Grundgesetzänderung bedarf!)
Danke und noch einen schönen Abend aus Kiel
Guten Morgen,
Ihre Frage läßt sich nur mit einem "ja, aber" beantworten. Es kann durchaus eine Änderung der Beamtenbesoldung erfolgen, die -hier kommt das aber- aber immer nur für zukünftige Beamtenverhältnisse, nicht für bestehende Beamtenverhältnisse relevant werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß