Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie mit der Verbreitung von bestimmten Texten eine Straftat begehen. Aus diesem Grund müssen Sie dafür Sorge tragen, dass z.B. Musikstücke mit volksverletzenden Texten nicht in die Playlist aufgenommen werden.
Auch wenn Sie sich bisher auf die Texte nicht konzentriert haben, werden Sie jetzt diese prüfen müssen.
Zudem finden Sie schon in den Nutzungsbedingungen klare Regelungen.
Sie sollten demnach unbedingt auch auf die Texte achten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Wie soll ich die Texte denn prüfen, wenn ich diese teilweise gar nicht verstehe, da bspw. die Aussprache der Sänger unverständlich ist?
Welche Regelungen meinen Sie denn in den Nutzungsbedingungen?
Sehr geehrter Ratsuchender,
sofern Sie die Texte nicht verstehen, müssen Sie ich entweder die Texte in Schriftform besorgen oder sich fachkundiger Hilfe bedienen.
Sie können aber nicht darauf vertrauen, dass Sie mangels Verständnis dann nicht belangt werden.
Die Texte sollten also unbedingt überprüft werden.
Gemeint mit den Nutzungsbedingungen sind die Nutzungsbedingungen der von Ihnen gemannten Plattfort.
Unter "rechtliches" finden Sie dort die Nutzungsbedingungen auch zur Haftungsfreistellung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle