Begehung von Straftat aufgrund von Liedern auf Musikplaylist möglich?

5. September 2023 20:58 |
Preis: 50,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


23:06
Hallo!

Ich möchte bei Spotify eine Musikplaylist erstellen und diese über das Internet öffentlich promoten.

Muss ich die Texte der Lieder, die ich in die Playliste aufnehmen möchte, zuvor auf irgendwelche nach deutschem Recht strafbaren Inhalte überprüfen oder kann ich darauf vertrauen, dass bei Spotify keine Lieder mit rechtswidrigen Inhalten veröffentlicht werden?

Ich möchte unbedingt vermeiden, dass ich hier (aus Unwissenheit) irgendwelche Straftaten wie bspw. Gewaltdarstellung, Beleidigung, Volksverhetzung o. ä. begehe. Denn bei Musik achte ich in der Regel nicht auf die Texte und mir würden etwaige problematische Inhalte daher wohl gar nicht auffallen. Zumal ich bei englischen Songs auch gar nicht immer alles verstehe.

Ich hoffe, Sie können mir hier einen Rat für mein Vorhaben geben.
5. September 2023 | 21:36

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie mit der Verbreitung von bestimmten Texten eine Straftat begehen. Aus diesem Grund müssen Sie dafür Sorge tragen, dass z.B. Musikstücke mit volksverletzenden Texten nicht in die Playlist aufgenommen werden.

Auch wenn Sie sich bisher auf die Texte nicht konzentriert haben, werden Sie jetzt diese prüfen müssen.

Zudem finden Sie schon in den Nutzungsbedingungen klare Regelungen.

Sie sollten demnach unbedingt auch auf die Texte achten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 5. September 2023 | 22:54

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Wie soll ich die Texte denn prüfen, wenn ich diese teilweise gar nicht verstehe, da bspw. die Aussprache der Sänger unverständlich ist?

Welche Regelungen meinen Sie denn in den Nutzungsbedingungen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. September 2023 | 23:06

Sehr geehrter Ratsuchender,

sofern Sie die Texte nicht verstehen, müssen Sie ich entweder die Texte in Schriftform besorgen oder sich fachkundiger Hilfe bedienen.

Sie können aber nicht darauf vertrauen, dass Sie mangels Verständnis dann nicht belangt werden.

Die Texte sollten also unbedingt überprüft werden.

Gemeint mit den Nutzungsbedingungen sind die Nutzungsbedingungen der von Ihnen gemannten Plattfort.

Unter "rechtliches" finden Sie dort die Nutzungsbedingungen auch zur Haftungsfreistellung.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

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