Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Einer weiteren Fristverlängerung muss der Gegner zustimmen. Wenn Sie erkrankt sind, so ist die Frage, wie stark, denn überspitzt gesagt, können Sie ja auch hier eine Frage stellen, sind also noch in der Lage zu schreiben.
Wenn Sie den Antrag morgen stellen, so wäre das zu spät. Stellen Sie ihn heute und er wird abgelehnt, ist die Frist versäumt, das erfahren Sie allerdings später.
Wenn Sie trotz Verspätung ein Schreiben einreichen, kann es zur Präklusion kommen, d.h. das Gericht muss das nicht mehr berücksichtigen und Sie verlieren den Prozess alleine deshalb, weil Sie es nicht rechtzeitig vorgebracht haben.
Ein Versäumnisurteil ergeht nur dann, wenn Sie sich auf die Anzeige der Vertretung nicht rechtzeitig gemeldet haben.
Sollten Sie doch einen Anwalt wollen, melden Sie sich gerne.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Einer weiteren Fristverlängerung muss der Gegner zustimmen. Wenn Sie erkrankt sind, so ist die Frage, wie stark, denn überspitzt gesagt, können Sie ja auch hier eine Frage stellen, sind also noch in der Lage zu schreiben.
Wenn Sie den Antrag morgen stellen, so wäre das zu spät. Stellen Sie ihn heute und er wird abgelehnt, ist die Frist versäumt, das erfahren Sie allerdings später.
Wenn Sie trotz Verspätung ein Schreiben einreichen, kann es zur Präklusion kommen, d.h. das Gericht muss das nicht mehr berücksichtigen und Sie verlieren den Prozess alleine deshalb, weil Sie es nicht rechtzeitig vorgebracht haben.
Ein Versäumnisurteil ergeht nur dann, wenn Sie sich auf die Anzeige der Vertretung nicht rechtzeitig gemeldet haben.
Sollten Sie doch einen Anwalt wollen, melden Sie sich gerne.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen