Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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bei einer aktuellen Wohnungslosigkeit, ist es Ihnen natürlich gestattet, einen ersten Wohnsitz auch einzunehmen. Insofern haben Sie auch die Möglichkeit, ausnahmsweise durch die jeweiligen Bundesländer zu dem Bestimmungsort zu fahren, um dort den Wohnsitz einzunehmen. Diese rechts Auskunft können Sie sodann auch bei der örtlichen Polizei vorzeigen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Vielen Dank Herr Dr. Hoffmeyer! Genügt Ihrer Ansicht nach eine Wohnungsgeberbescheinigung, oder ist ein Mietvertrag als Nachweis meiner Absicht der Wohnsitznahme erforderlich? Ein Mietvertrag ist eigentlich ncht vorgesehen, die Wohnungsgeberbescheinigung wird aber selbstverständlich zur Vorlage bei der Meldebehörde ausgestellt.
Sehr geehrter Fragesteller,
Da ein Mietvertrag auch mündlich geschlossen werden kann, reicht hierbei eine schriftliche Vermieterbescheinigung.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
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