Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich muss der Nachbar Bauarbeiten dulden und darf diese nicht blockieren, wenn das Betreten des Nachbargrundstücks bzw. auch das Aufstellen eines Gerüsts notwendig ist und die Bauarbeiten korrekt, vor allem rechtzeitig und präzise angekündigt wurden.
Wenn die Arbeiten so notwendig sind und korrekt angekündgit wurden, ist das Blockieren der Fläche unzulässig und Sie sollten binnen kurzer Frist von 2, 3 Tagen, sofern überhaupt ein solches Zuwarten noch im zeitlichen Rahmen liegt, die Beseitigung fordern. Andernfalls kann man hier auch eine einstweilige Verfügung über das Gericht treffen. Das sollten Sie ihm schnellstmöglich androhen, wenn er die Baufreiheit nicht gewährleistet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich muss der Nachbar Bauarbeiten dulden und darf diese nicht blockieren, wenn das Betreten des Nachbargrundstücks bzw. auch das Aufstellen eines Gerüsts notwendig ist und die Bauarbeiten korrekt, vor allem rechtzeitig und präzise angekündigt wurden.
Wenn die Arbeiten so notwendig sind und korrekt angekündgit wurden, ist das Blockieren der Fläche unzulässig und Sie sollten binnen kurzer Frist von 2, 3 Tagen, sofern überhaupt ein solches Zuwarten noch im zeitlichen Rahmen liegt, die Beseitigung fordern. Andernfalls kann man hier auch eine einstweilige Verfügung über das Gericht treffen. Das sollten Sie ihm schnellstmöglich androhen, wenn er die Baufreiheit nicht gewährleistet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen