4. April 2024
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21:42
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Dratwa
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Sie können von dem Bauunternehmer, der für den von seinen Mitarbeitern verursachten Schaden nach § 831 BGB haftet, Schadenersatz für die beschädigten Kleidungsstücke verlangen.
Ein Einbruch ist das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses wie z.B. eines Türschlosses.
Der Einbruch im rechtlichen Sinne ist an weitere Tatbestände gekoppelt, wie Diebstahl, Hausfriedensbruch oder die Sachbeschädigung.
Da die Räume verschlossen waren, könnte Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB vorliegen. Ein Hausfriedensbruch liegt dann vor, wenn der Täter vorsätzlich gegen oder ohne den Willen des Berechtigten in dessen Räumlichkeiten eindringt. Hier könnten sich die Bauarbeiter damit exkulpieren, dass sie, um an einige Rohre in den Zimmern zu gelangen, in diese eindringen mussten und so weit nicht vorsätzlich, sondern in Ihrem unterstellten Willen handelten. Mithin wäre eine Strafbarkeit nach § 123 BGB fraglich, jedenfalls würde die Staatsanwaltschaft eine eventuelle Anzeige von Ihnen mangels öffentlichen Interesse nicht weiterverfolgen und auf den Privatklageweg verweisen. Soweit die Schlösser der Zimmer beschädigt wurden, kommt Sachbeschädigung gem. § 303 StGB in Betracht.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
Peter Dratwa
Rückfrage vom Fragesteller
6. April 2024 | 03:45
Entschuldigung, eine kurze Klarstellung bezüglich der Verantwortung hier. Der Bauunternehmer hat bestätigt, dass er einen Fehler gemacht hat und dass er die Dinge direkt mit dem Mieter klären wird, da meine Anweisungen ziemlich klar waren und sie den Raum nicht betreten sollten. Die Mieter sagten, dass ich für etwaige Schäden aufkommen müsste, aber sie wussten, was die Bauleute geplant hatten, und die Firma war von der WEG zugelassen worden, obwohl sie teurer war, da sie in der Lage war, die Wasserschaden am schnellsten zu reparieren. Bin ich verantwortlich?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
6. April 2024 | 09:19
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie haben nichts mit den Schäden, die die Mitarbeiter der Baufirma verursacht haben, zu tun.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
Peter Dratwa