Base und Datenvolumen

| 12. Januar 2008 01:05 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

der Internetprovider Base kündigt mir zum 22.01.2008. Im schreiben steht, wegen Dauernutzung. Jedoch kann ich aus dem Vertrag nicht entnehmen, was Base unter Dauernutzung versteht. Meine Frage, ist das Unternehmen im Recht?

Ich danke Ihnen im Voraus für eine Antwort.



Schreiben vom 08.01.2008:

Sehr geehrter Herr X,

die E-Plus Service GmbH & Co. KG hat Ihnen im Rahmen Ihres BASE-Mobil-
funkvertrages die Mobilfunkkarte (SIM-Karte) mit der BASE-Rufnummer
XXX zur Nutzung im Rahmen unserer Allgemeinen Geschäftsbe-
dingungen, Leistungsbeschreibung und Preislisten (nachfolgend zusammen
„AGB" genannt) überlassen. Jede in Art oder Umfang unübliche Nutzung,
die das E-Plus (UMTS) Mobilfunknetz stört oder die Aufrechterhaltung der
Dienstequalität im Netz grob beeinträchtigt, ist gemäß unserer AGB unzu-
lässig.

Aktuell verzeichnen wir besonders in der Region, in der auch Ihre
Mobilfunkkarte eingesetzt wird, vermehrt Störungen des E-Plus (UMTS)
Mobilfunknetzes, die u.a. durch unübliche unzulässige Dauernutzung
unserer Mobilfunkdienstleistungen hervorgerufen werden.

Nach den uns vorliegenden Informationen wird der für Sie bestehende BASE-
Mobilfunkanschluss fast ausschließlich zum Aufbau und Halten von Dauer-
verbindungen über mehrere Tage und zu permanenten Datenübertragungen
verwendet. Dies entspricht nicht dem typischen und üblichen Verhalten bei
mobilen Datenübertragungen. Es besteht der Verdacht, dass Sie unsere Mo-
bilfunkdienstleistungen nicht auf der mit uns vereinbarten Grundlage nutzen
und damit gegen unsere AGB verstoßen.

Zur Sicherstellung des Netzbetriebes sind wir verpflichtet, einer deutlich und
dauerhaft über das übliche Maß hinausgehenden Nutzung nachzugehen und
ggfs. entsprechende Maßnahmen im Interesse aller unserer Kunden zu
ergreifen.

Auf Grund der fortgesetzten Beibehaltung dieses Nutzungsverhaltens werden
wir daher den mit Ihnen geschlossenen Mobilfunkvertrag aus wichtigem
Grund kündigen und Ihre Mobilfunkkarte zum 22. Januar 2008 deaktivieren.
Dazu erhalten Sie zum genannten Termin ein gesondertes Schreiben.

Bitte betrachten Sie dies aber auch als Maßnahme in Ihrem eigenen Interesse.
Sollte eine vertragswidrige Nutzung darauf zurückzuführen sein, dass
möglicherweise Dritte unbefugten Zugriff auf Ihre Mobilfunkkarte nehmen,
so können Sie damit weitere Schäden für sich selbst abwenden.

Für den Fall, dass unsere Annahmen unbegründet sind, und Sie der E-Plus
Service GmbH & Co. KG einen Nachweis bzw. eine Beschreibung Ihrer Nutzung
erbringen, kann das Vertragsverhältnis normal fortgesetzt werden. Bitte
antworten Sie uns in diesem Fall schriftlich mit dem entsprechenden Nachweis
bis zum 22. Januar 2008.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
12. Januar 2008 | 02:00

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Ich gehe davon aus, daß Sie einen Vertrag über eine Datenflatrate abgeschlossen haben.
Wenn dies zutrifft, ist die Gegenseite nicht im Recht, weil diese ihre Datenflatrate ja gerade damit bewirbt, daß man diese unbegrenzt und ohne Limit benutzen kann.

Ich rege an, die Gegenseite zu fragen, was diese unter Dauernutzung bzw. unüblicher Nutzung versteht und den oben genannten Gesichtspunkt zur Sprache zu bringen.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Vielen Dank für Ihre Antwort "
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Robert Weber »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
5/5.0

Vielen Dank für Ihre Antwort


ANTWORT VON

(1250)

Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht, Medienrecht