17. Januar 2025
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10:22
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da die Frist für die Anfechtung des Beschlusses vom 15.08.2023 abgelaufen ist, kann eine Anfechtungsklage nicht erhoben werden. Dieses auch nicht nachträglich aufgrund der Gesetzesänderung möglich. Dieser ist auch nicht zu entnehmen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht senkrecht am Balkongeländer montiert werden müssen, um so möglichst effizient zu sein. Ob der gefasste Beschluss angemessen ist aus Effizienzgesichtspunkten, müsse notfalls durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden.
Nichtig sind Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft in den seltensten Fällen, etwa wenn sie unbestimmt sind, Entscheidungen der Hausverwaltung überlassen werden oder den Eigentümern die Beschlusskompetenz fehlt.
Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, zur nächsten Eigentümerversammlung einen Beschluss einzureichen dahingehend, dass die Paneele nicht senkrecht am Balkongeländer, sondern mit einem Winkel montiert werden können. Wenn dieser dann abgelehnt wird, könnten Sie eine Anfechtungsklage einreichen und argumentieren, dass nur eine nicht senkrechte Montage angemessen im Sinne des Gesetzes ist. Bitte beachten Sie auch hierzu die Frist von einem Monat ab Beschlussfassung. Diese läuft auch unabhängig von der Zusendung des Protokolls durch die Hausverwaltung.
Ich bedaure keinen besseren Bescheid geben zu können. Allerdings bin ich diesbezüglich an die Rechtslage gebunden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht