Badewanne kommt nicht zum vereinbartem Termin

2. Mai 2011 21:23 |
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Kaufrecht


Habe am 28.Januar eine Badewanne gekauft. Diese kommt aus China,gekauft habe ich sie aber bei einem Händler in Hannover. Zahlung per Vorauskasse, würde sofort bezahlt. Die Lieferung geschieht in 10-12 Wochen. So steht es auf der Rechnung. Jetzt würde mir gesagt, dass die Wanne wohl erst Ende Mai kommt. Dann wären es ja 17 Wochen Lieferzeit.
Frage: Kann ich vom Verkäufer einen Rabatt verlangen, für die längere Lieferzeit? Problem, es würde per Vorauskasse bezahlt.
Sehr geehrter Fragesteller,

eine Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens gem. §§ 280 I, III, 286 BGB können Sie verlangen, wenn sich der Verkäufer in Verzug befindet.

Grundsätzlich bedarf es zum Eintritt des Verzuges einer Mahnung. Diese ist u.a. entbehrlich, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Erforderlich ist eine vertragliche Vereinbarung der Leistungszeit. Diese muss unmittelbar oder mittelbar einen bestimmten Kalendertag festlegen. Dazu genügt grundsätzlich auch die Bestimmung "10-12 Wochen ab Bestellung", auch wenn der Kalendertag erst während der Vertragsdurchführung einvernehmlich festgelegt wird. Verzugsbeginn ist der Ablauf des Tages, an dem die Leistung spätestens zu erbringen war.

Allerdings muss bei Ihnen durch die spätere Lieferung tatsächlich ein Schaden aufgrund des Verzuges entstanden sein. Dies ist laut Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht zutreffend.

Grundsätzlich haben Sie daher keinen Anspruch auf einen Rabatt. Einzig möglich wäre es, den Verkäufer aus Kulanz zu einem Rabatt zu bewegen.
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