Autoverkauf mit schriftlicher Zusage, und dann keine Abnahme

19. Juni 2012 10:13 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von


11:10
Hallo wir brauchen dringed Hilfe. Wir haben auf Ebay unserern Mercedes Bus zum Bieten eingestellt, daruaf hin rief uns eine Familie an Sie will das Auto haben wir sollen bitte die Auktion beenden. Wir sagten wir würden die Auktion beenden unter der Bedingung das Sie uns schriftlich per Mail schicken sollen das Sie das Auto nehmen. Dies taten Sie dann auch. Alle Emails sind noch vorhanden. Wir mussten den Mercedes noch bei der Bank ablösen wofür uns meine Eltern das Geld vorstreckten, damit wir den Brief bekommen haben. Als der Brief da war vereinbarte mein Mann mit den Käufern einen Termin und fuhr gütigerweise mit allen dazugehörigen Papieren und dem Auto 670km nach Essen um das Auto bei dem Käufer abzuliefern. Er wäre dann mit dem Zug wieder heim gefahren.
Als er oben war sagten die Käufer dann auf einmal Sie nehmen das Auto doch nicht. Dann ist mein Mann ganz enttäuscht und mit dem eigentlich verkauften Auto wieder nach Hause gefahren.
Jetzt meine Frage ist die Email nicht ein verbindlicher Vertrag?
Dies ist die Email.
Servus Familie *****,
vielen Dank erstmal für das nette Telefonat vorhin.
Hiermit halten wir schriftlich fest, daß wir oben angegebenes Fahrzeug zu dem vereinbarten Kaufpreis von 10T€ nach Möglichkeit in dieser Woche käuflich erwerben.
Der Käufer (also wir, *****) verpflichtet sich, das gekaufte Fahrzeug, kurzfristig (im Idealfall am drauffolgenden Werktag) beim hiesigen Straßenverkehrsamt, ***** ordnungsgemäß umzumelden.
Der Kaufpreis wird in bar an den Verkäufer bei Fahrzeugübergabe am Wohnort des Käufers, nebst aller Zubehörteile (wie z.B. Winterräder, alle relevanten Utensilien wie
Fahrzeug-Scheckheft, -brief, -schein, die letzte HU-Bescheinigung etcetera ) entrichtet.
Die Kontaktdaten lauten:
*****
Über eine zwischenzeitliche Benachrichtigung, wann der Ver- bzw. Kauf "über die Bühne" geht, würden wir uns sehr freuen.
Mit freudlichen Grüssen
*****
19. Juni 2012 | 10:48

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail: info@RA-Bordasch.de
Sehr geehrte Fragesteller,

da Kaufverträge über ein PKW mündlich abgeschlossen werden können, ist nach Ihrer Schilderung bereits durch das Telefonat ein Kaufvertrag geschlossen worden. Die anschließende E-Mail ist daher als schriftliche Bestätigung des Kaufvertrages anzusehen.

Schwierig könnte jedoch der Beweis des Abschlusses des Kaufvertrages sein. Die Mail, die Sie zitiert haben, ist keine eindeutiger Beweis des Abschlusses eines Kaufvertrages, da darin die Gegenseite davon schreibt, das Fahrzeug "nach Möglichkeit in dieser Woche käuflich (zu) erwerben". Möglichkeit könnte sich hierbei auf "dieser Woche" beziehen, aber auch auf den Kauf selbst. Daher müsset die Mail interpretiert werden, gegebenenfalls im Zusammenhang weiterer Mails. Zu welcher Beurteilung ein Gericht kommen wird, kann von hier nicht vorhergesagt werden.

Aber der Abschluss des Kaufvertrages könnte auch durch Zeugen bewiesen werden können, wenn das Telefonat, in dem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, nicht mit dem Eigentümer des Fahrzeuges geführt worden ist. Andernfalls kann der Beweis in einem gerichtlichen Verfahren auch durch Parteivernahme erfolgen, wenn das Telefonat vom Eigentümer selbst geführt wurde.

Zusammengefasst kann daher festgestellt werden, dass, nach Ihrer Schilderung, ein Vertrag zustande gekommen ist; der Beweis dessen jedoch nicht einfach ist.

Wenn Sie Ihre Ansprüche geltend machen möchten, rate ich dazu einen Rechtsanwalt seiner Wahl zu beauftragen. Gerne steht ihm unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.

Aufgrund des Streitwertes müssen Sie im Falle einer Klage einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Vertretung beauftragen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de

PS.: Wenn Sie diese Antwort bewerten, helfen Sie mit, diesen Service transparenter und verständlicher zu gestalten.


Rückfrage vom Fragesteller 19. Juni 2012 | 10:59

Hallo vielen Dank schon mal für die Antwort, die Email die Sie oben gelesen haben wurde geschickt nachdem wir den Käufern diese Email geschickt hatten:

Ja die Auktion könnte beendet werden wenn Ihr mir per EMail bestätigt das Ihr den Bus zu 100% kauft, Ihr könnt mich auch jeder Zeit auf dem Handy oder Festnetz 08741/949119 anrufen.
Liebe Grüße

Die Möglichkeit bezog sich auf diese Woche, da wir ja nicht genau wussten wann der Brief von der Bank per Post ankam.

Liebe Grüße
Dorrer

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Juni 2012 | 11:10

Sehr geehrte Fragesteller,

eine solche Ausgangsmail erleichtert die Beweisführung natürlich erheblich, daher auch mein Hinweis auf den gesamten Mailverkehr.



Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -

ANTWORT VON

(608)

Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail: info@RA-Bordasch.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...