Autokratzer

11. Juni 2008 20:26 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage ist recht simpel: Über Nacht wurde mir mein Auto zerkratzt. Das Auto ist Vollkaskoversichert, Strafanzeige gegen unbekannt habe ich gestellt. Meine Frage: Kann ich in einem solchen Fall gegenübermeine Versicherung per Kostenvoranschlag oder Gutachten abrechnen lassen und muss ich den Schaden beheben lassen?
11. Juni 2008 | 21:02

Antwort

von


(206)
Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Tel: 0231/ 96 78 77 77
Web: https://ra-jeromin.de/
E-Mail: jeromin@ra-jeromin.de
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich können Sie im Kaskofall genauso wie im Haftpflichtfall fiktiv nach Gutachten abrechnen, der Reparaturnachweis braucht grundsätzlich nicht erbracht zu werden, BGH VersR 1996, 91. In diesem Fall haben Sie jedoch keinen Ansprcuh auf die Erstattung der Mehrwertsteuer, da diese nicht angefallen ist.

Rest- und Altteile (Restwert) die bei Ihnen verbleiben, werden zudem gemäß § 13 Absatz 3 AKB auf die Reparaturkosten angerechnet.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jeromin
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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