Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach ihrer Darstellung sehe ich keine Bedenken.
Entscheidend ist ohnehin nicht die Haltereigenschaft sondern entscheiden dürften die Eigentumsverhältnisse an dem Fahrzeug sein. Wenn die Mutter Eigentümerin ist, dann kann sie mit dem Fahrzeug tun und lassen was sie will, es insbesondere auch dem Sohn überlassen.
Sie hat dabei die Wahl, ob Sie das Fahrzeug an den Sohn übereignet oder ob sie ihm lediglich die Nutzung gestattet (wobei dann vermutlich der Sohn Halter sein würde, da die Haltereigenschaft nicht notwendigerweise vom Eigentum abhängig ist). Die Bestattungspflicht spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach ihrer Darstellung sehe ich keine Bedenken.
Entscheidend ist ohnehin nicht die Haltereigenschaft sondern entscheiden dürften die Eigentumsverhältnisse an dem Fahrzeug sein. Wenn die Mutter Eigentümerin ist, dann kann sie mit dem Fahrzeug tun und lassen was sie will, es insbesondere auch dem Sohn überlassen.
Sie hat dabei die Wahl, ob Sie das Fahrzeug an den Sohn übereignet oder ob sie ihm lediglich die Nutzung gestattet (wobei dann vermutlich der Sohn Halter sein würde, da die Haltereigenschaft nicht notwendigerweise vom Eigentum abhängig ist). Die Bestattungspflicht spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen