Auto ummelden im Todesfall

24. August 2018 10:42 |
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Erbrecht


Hallo,
Folgende Situation:

Herr A und Frau B sind beide seit über 30 jahren ein paar,jedoch nicht verheiratet. Aus dieser Beziehung geht ein leiblicher Sohn von Herrn A hervor.

Herr A besitzt einen Führerschein und fährt einen PKW welcher auf Frau B angemeldet und versichert ist.

Herr A stirbt und hinterlässt nichts von wert ..ausser einer laufenden privatinsolvenz, hat kein eigenes Konto,keine Lebensversicherung,kein Wohneigentum etc. Hat nur Rente per bar scheck erhalten.

Da Frau B nun keine Verwendung mehr für das Fahrzeug und möchte dieses dem leiblichen Sohn von Herr A geben.

Der leibliche Sohn ist Bestattungspflichtiger von Herrn A.

Darf der Sohn das Fahrzeug von seiner Mutter (Frau B) welche es ja noch als Halterin besitzt und auch die Versicherung zahlt nun auf seinen Namen ummelden und nutzen ? Herr B war ja stets nur Fahrer dieses Pkw.
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach ihrer Darstellung sehe ich keine Bedenken.
Entscheidend ist ohnehin nicht die Haltereigenschaft sondern entscheiden dürften die Eigentumsverhältnisse an dem Fahrzeug sein. Wenn die Mutter Eigentümerin ist, dann kann sie mit dem Fahrzeug tun und lassen was sie will, es insbesondere auch dem Sohn überlassen.
Sie hat dabei die Wahl, ob Sie das Fahrzeug an den Sohn übereignet oder ob sie ihm lediglich die Nutzung gestattet (wobei dann vermutlich der Sohn Halter sein würde, da die Haltereigenschaft nicht notwendigerweise vom Eigentum abhängig ist). Die Bestattungspflicht spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
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