Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie können im schlimmstern Fall zu einer Geldstrafe verurteilt werden, so es denn zu einem Gerichtsverfahren kommt. Es ist meiner Meinung und aufgrund Ihrer SChilderung nach jedoch grundsätzliche möglich , eine Verahrenseinstellung bei der Staatsanwaltschaft (dort hin werden die Akten übersandt) zu erwirken ggf. gegen Zahlung eines Geldbetrages, da Sie das Fahrzeug nicht wissentlich und allenfalls fahrlässig beschädigt haben. Ich gehe davon aus, dass Sie bislang hier nicht einschlägig schon einmal etwas ähnliches gemacht haben.
Wenn Sie jedoch sagen, Sie haben das Fahrzeug gar nicht beschädigt, wäre es ratsamer zunächst einmal das Fahrzeug begutachten zu lassen, damit man feststellen kann ob Fremdlackspuren an Ihrem Fahrzeug vorhanden sind.
Jedenfalls rate ich dringend dazu die Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben, wenn Sie möchten übernehme ich das für Sie. Da die Sache erst 2 Tage her ist, sollten Sie möglichst schnell handeln. Alles weitere würde ich mt Ihnen per Email abklären, auch wie hoch mein Honorar in dieser Sache ausfiele.
Bereits vorab sollten Sie auf gar keinen Fall zu einer polizeilichen Vernehmung gehen, wenn Sie eine entsprechende Aufforderung bekommen dort zu erscheinen (wovon ich ausgehe). Hir sollte eine anwaltliche STellungnahme an die Polizei erfolgen.
MIt freundlichen Grüßen
Marc Kleber
Rechtsanwalt