vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte sie unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Eine belastbare Antwort zu der Höhe der Kosten kann man so nicht erteilen. Waren Sie verheiratet und wenn ja, in welchem Güterstand?
Stehen Sie als gemeinsame Eigentümer im Grundbuch und haben beide als Gesamtschuldner das Darlehen aufgenommen? Hat sich der Wert der Immobilie seit dem Erwerb erhöht und inwieweit waren Sie beide an den etwaigen Investitionen beteiligt? Sie sehen also, dass man einige konkrete Dinge klären müsste, um eine Berechnung vorzunehmen.
Aber eine grundsätzlich mögliche Herangehensweise wäre - unabhängig von etwaigen eherechtlichen Vereinbarungen - vom Wert des Grundstücks gemäß Gutachten das noch zu bezahlende Restdarlehen und ev. unmittelbar bevorstehende Sanierungen (zB Dach/Wärmedämmung) abzuziehen und die dann verbleibende Hälfte - sofern Sie das Darlehen bislang beide zu gleichen Teilen bedient haben - auszuzahlen.
Eventuell müsste dann noch berücksichtigt werden wer die letzten 2 Jahre in der Immobilie gewohnt hat und dadurch ev. einen geldwerten Vorteil (zB Wegfall von Mietzahlungen) hatte. Bei all diesen Überlegungen kommt es letztlich darauf an, worauf Sie sich mit Ihrer ehem. Partnerin verständigen können. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, sollten Sie mit den Unterlagen (Kauf- und Darlehensvertrag, Grundbuch, Ehevertrag falls vorhanden) einen Kollegen vor Ort aufsuchen.
Ich hoffe, Ihnen durch diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
An dieser Stelle möchte ich mir noch den Hinweis erlauben, dass die rechtliche Einschätzung ausschließlich auf den von Ihnen mitgeteilten Tatsachen beruht und dass durch das Hinzufügen oder Weglassen von weiteren tatsächlichen Angaben die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen kann. Auch aus diesem Grunde, kann und soll diese Plattform eine umfassende Begutachtung durch eine Kollegen vor Ort nicht ersetzen, sondern lediglich eine erste Orientierung bieten.
Waren Sie verheiratet und wenn ja, in welchem Güterstand?
Stehen Sie als gemeinsame Eigentümer im Grundbuch und haben beide als Gesamtschuldner das Darlehen aufgenommen? Hat sich der Wert der Immobilie seit dem Erwerb erhöht und inwieweit waren Sie beide an den etwaigen Investitionen beteiligt? Sie sehen also, dass man einige konkrete Dinge klären müsste, um eine Berechnung vorzunehmen.
Aber eine grundsätzlich mögliche Herangehensweise wäre - unabhängig von etwaigen eherechtlichen Vereinbarungen - vom Wert des Grundstücks gemäß Gutachten das noch zu bezahlende Restdarlehen und ev. unmittelbar bevorstehende Sanierungen (zB Dach/Wärmedämmung) abzuziehen und die dann verbleibende Hälfte - sofern Sie das Darlehen bislang beide zu gleichen Teilen bedient haben - auszuzahlen.
Eventuell müsste dann noch berücksichtigt werden wer die letzten 2 Jahre in der Immobilie gewohnt hat und dadurch ev. einen geldwerten Vorteil (zB Wegfall von Mietzahlungen) hatte. Bei all diesen Überlegungen kommt es letztlich darauf an, worauf Sie sich mit Ihrer ehem. Partnerin verständigen können. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, sollten Sie mit den Unterlagen (Kauf- und Darlehensvertrag, Grundbuch, Ehevertrag falls vorhanden) einen Kollegen vor Ort aufsuchen.
Wir sind noch Verheiratet, haben das Darlehn bislang beide zu gleichen Teilen bedient. Im Haus gibt es insgesamt 3 Wohnungen wovon eine Vermietet ist und die beiden anderen von mir bzw meiner ehemaligen Partnerin bewohnt werden. Wir stehen beide im Grundbuch und sie ist dazu bereit sich auszahlen zu lassen. Also eine einvernehmliche Angelegenheit. Die Einnahmen der Mietwohnung werden zum Bedienen des Darlehns mit herrangezogen. Sanierungen sind nicht geplant. Wie gesagt der Wert der Imobilie wurde vor 2 Jahren mit 50.000 € beziffert und hat sich auch nicht geändert.
Mit freundlichen Grüßen
G.
Sehr geehrter Fragesteller,
dann bietet sich ja die vorgeschlagene Lösung an. Wenn Sie sich beide darauf verständigen können, dass der Wert des Gutachtens maßgeblich sein soll, dann könnte man davon die ab dem Zeitpunkt der Auszahlung noch fällig werdenden Darlehenszahlungen abziehen, die Sie ja künftig allein begleichen würden. Von dem verbleibenden Wert könnte die Hälfte die Grundlage der Auszahlung sein. Eine gesetzliche Regelung dafür, wie eine solche Auszahlung abzulaufen hat, gibt es außer durch eherechtliche Vorgaben nicht. Es ist also letztlich Verhandlungssache. Da mir der eheliche Güterstand nicht bekannt ist und ich etwaige ehevertragliche Regelungen nicht kenne, bleiben solche hier unberücksichtigt.
Bei der darlehensgebenden Bank müssen Sie noch klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Ihre Frau aus dem Darlehensvertrag entlassen wird. Dann werden voraussichtlich noch Kosten beim Grundbuchamt und Notar entstehen, da Sie ja den Miteigentumsanteil des Hauses Ihrer Frau erwerben und Sie als Alleineigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Diese Kosten können Sie sich ggf- auch mit Ihrer Frau teilen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei den Verhandlungen und dass Sie eine für beide Seiten gute Lösung finden.